Sind Gaststätten, Geschäfte, etc. verpflichtet, auch Nicht-Kunden aufs WC zu lassen?

10 Antworten

"Öffentlich" heißt nicht, das ein Restaurant o.ä. für jeden kostenlos verfügbar ist. Ein Restaurantgast kann sich auch nicht einfach ins Restaurant setzen, ohne etwas zu bestellen. Ein Restaurant ist weder Wärmestube noch Bedürnisanstalt, sondern ein wirtschaftlich geführtes Unternehmen, welches auch seine Kosten zahlen muss. Insoweit ist wohl verständlich, wenn der Betrieb Geld einspielen soll. Ich weiß auch nicht, wie Du "unverschämt hoch" definierst. Ich glaube nicht, dass Du eine Ahnung hast, was der Betrieb eines Restaurants für Kosten bedeutet, die auch irgenwie bezahlt werden müssen. In unserer Gegend wird in der Regel ein Obolus von 50 ct genommen, was ich absolut in Ordnung finde. In stark frequentierten Gegenden oder zu lokalen Veranstaltungen können gut und gerne 50-1000 Nicht-Gäste die Toilette benutzen wollen. Nicht nur, dass das jede Menge Dreck produziert - ich würde einen solchen Traffic den Gästen eines Restaurants nicht zumuten wollen.

Sie müssen Fremde nicht auf die Toilette lassen. Sonst könnte ich ja auch bei Dir klingeln wenn ich mal muß. Wenn Gaststätten dafür eine Gebühr verlangen, ist es ok. Ich würde das anderes lösen, nämlich einfach reingehen und ein Wasser oder Kaffee bestellen. Dann darf ich die Toilette kostenlos benutzen.

Euterpe 
Beitragsersteller
 03.07.2008, 11:38

Ich bei mir zuhause bin aber keine öffentliche Einrichtung. Ich bestell doch nicht extra etwas, um auf die Toilette zu gehen. Da bin ich bei einem Kaffee schon bei ca. 1.80Eur. Und das nur für einen Gang zur Toilette???

also wenn ich eine Gaststätte oder ein Geschäft hätte würde ich das WC auch nicht zur öffentlichen Einrichtung machen. Wenn mich aber jemand freundlich fragen würde, würde ich nicht nein sagen, aber einen Anspruch daraus abzuleiten....? Bei Gaststätten gehört die WC-Anlage mit zum Betrieb, das heißt, Gäste dürfen sie Anlage benutzen. Ob sie auch Fremde nutzen dürfen ist Sache des Wirts.

Ja das ist so. Aber was ist Öffentlich ? Bis das deffiniert ist ist´s passiert !!!!

Marodeur313  22.07.2019, 08:14

alle öffentlichen Einrichtungen, zB Finanzamt, Feuerwehr, Polizei, Rathaus, also alles was mit steuern unterhalten wird.

Früher gab es in manchen Bundesländern die Regelung, dass jeder Gastronomiebetrieb auch eine Kundentoilette haben muss und diese unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Kann sein, dass es ähnliche Regelungen in manchen Bundesländern noch gibt, aber in vielen ist sie wegen möglicher Einschränkung der Gewerbefreiheit im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie abgeschafft worden. Also es muss etzt nicht jedes Geschäft überhaupt ein Klo haben, geschweige denn für Kunden.

Die Sache mit den Kosten ist auch nicht so einfach: Gastronomiebetriebe durften theoretisch keinToilettenentgelt verlangen, aber oft wird das umgangen, indem quasi - mehr oder weniger aufdinglich - um eine "Anerkennung" oder "Danke schön" gebeten wird, was zwar keine Zahlungspflicht nach sich zieht, aber einen moralischen Druck erzeugt. Insbesondere ist es dann der Fall, wenn da ejemand neben dem Spendenteller auffällig das Spoendenverhalten der Tpoilettenbesucher kontrolliert und manchmal sogar noch darauf anspricht.

Dritte Variante ist, dass die Toiletten ausgegliedert werden und praktisch ein eigenständiges Unternehmen darstellen, das eigentlich aus dem Toilettenbetrieb besteht. Dann kann diese Leistung zu einem beliebigen Preis angeboten werden. So ist es i.d.R. an den Autobahnraststätten oder bei den Toiletten von touristischen Anziehungspunkten.

Haaza  03.07.2008, 11:59

DH schön ausführlich Deine Antwort