Sind Filmtitel geschützt als abgewandelte Version?

2 Antworten

In der Regel genießen Werk-Titel nur Titel-Schutz, und das auch nicht ewig, aber keinen Schutz als Werk*) im Sinne von UrhG § 2, mangels Schöpfungshöhe, und auch nicht immer als Marke durch Eintragung oder durch Benutzung im Sinne von Markengesetz §§ 4, 5 und 14, 15.

*) "Ein Schutz durch das Urheberrecht setzt voraus, dass es sich bei dem Titel eines Werkes um eine allgemein urheberrechtlich schutzfähige Teilleistung handelt. Die gefestigte Rechtsprechung hält zwar die Möglichkeit eines urheberrechtlichen Titelschutzes allgemein für zulässig, schränkt aber ein, dass im Normalfall die notwendige Individualität und Originalität bei einem Titel nicht gegeben ist, da er meist nur aus wenigen Worten besteht und ein Kurzsymbol für das Werk selbst darstellt." (Quelle.)

Allgemein kann man zu einem ähnlichen Titel sagen:

"(2) Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.

(3) Handelt es sich bei der geschäftlichen Bezeichnung um eine im Inland bekannte geschäftliche Bezeichnung, so ist es Dritten ferner untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, wenn keine Gefahr von Verwechslungen im Sinne des Absatzes 2 besteht, soweit die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt." (Markengesetz § 15.)

Ob das in deinem Beispiel der Fall ist, entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht.

Mein Tipp: Ein T-Shirt ist kein Werk, oder eine völlig andere Werk-Gattung als ein Film, so dass eine Verwechslung eher ausgeschlossen ist.

Aber: Eine Verwässerung einer eingetragenen (odre durch Bekanntheit erworbene) Marke ist möglich!

Und: Es lohnt sich immer zu recherchieren, ob ein Wort oder eine Wort-Kombination nicht geschützt ist als Marke durch Eintragung beim dpma.de! Und notfalls kann man dagegen auch klagen, siehe den Fall "Nichts reimt sich auf Uschi"!

Gruß aus Berlin, Gerd