Sind diese hohen Inkassogebühren rechtens? Kann ich auch direkt an den Gläubiger zahlen?

12 Antworten

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auf alle fälle die hauptsumme direkt an amazon zahlen - das ist am wichtigsten. entweder steht die rechnungsnummer von amazon auf der mahnung oder du nimmst deine kundennummer von amazon. oder du schaust in dein benutzerkonto bei amazon, da steht dann auch die rechnungsnummer.

an die inkassofirma selber auf keinen fall zahlen - und abwarten was von denen noch kommt, nachdem du die hauptforderung an amazon gezahlt hast. so schnell wie möglich - bevor mahnbescheid erlassen wird. dann wird es richtig teuer.

wenn dann eine forderung von bfs kommt, würde ich eine verbraucherschutzstelle anrufen, da einige posten nicht gerechtfertigt sind und demnach auch nicht einklagbar, zumindest in der höhe.

PS: die kosten die amazon für die rücklastschrift entstanden sind, solltest du auch noch an amazon überweisen. aber nimm auf keinen fall kontakt mit dem inkassobüro auf. am wichtigsten ist aber, sofort die hauptforderung plus bankgebühren von amazon an amazon bezahlen. sollte ein mahnbescheid kommen, sofort gegen den widerspruch einlegen - mahnkosten sind nicht einklagbar, außer den verpennst den widerspruch, dann können die einen vollstreckbaren titel beantragen und du stehst mit einigen 100 euro dann da.

@annrose66

Ich schreibe den Inkassoleuten immer nen Widerspruch per Mail, damit die wissen, dass sich weitere Aktionen nicht lohnen

@Jorgfried

Ich bin immer noch verzweifelt wegen dem "Verwendungszweck". Ich habe leider die Rechnung von amazon selbst nicht mehr. Nur den Kontoauszug mit der fehlgeschlagenen Abbuchung. Ich weiss nicht ob diese lange Nummer auch der Verwendungszweck ist den ich einfach nehmen kann...

@Minimilk

Ruf bei Amazon an und nerv die so lange, bis sie die Rechnungsnummer rausrücken.

Und bringe Ordnung in deinen Papierkram, sonst wirst du nochmal richtig fett bezahlen dürfen. Andere sind nicht so geduldig.

@Minimilk

genau, du kannst bei amazon anrufen und nach der rechnungsnummer fragen, aber es genügt auch die kundennummer. auch auf dem kontoausszug ist meistens eine nummer angegeben. aber du mußt irgendwas bei der überweisung angeben. und gut aufheben, das ist dann dein nachweis, dass die HAUPTFORDERUNG beglichen ist. und nimm keinen kontakt auf zum inkassobüro, damit müssen die dann eine arbeitsleistung erbringen, und damit bist du dann wieder in der bringschuld.

++

Hallo,

ich habe hier schon sehr oft über Inkassokosten und diesen ganzen Plunder geschrieben; es mag sein, dass das schon 2 oder 3 Monate her ist. Ich mag das aber jetzt nicht alles wiederholen und deshalb mache ich es kurz.

  1. Personenüberprüfung brauchen Sie nicht zu zahlen, weil ihnen dieser Schadenersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach nicht belegt wurde. Im Übrigen würde ich von einem Verstoss gegen § 254 BGB (Schadenminderungspflicht) annehmen, weil ich etliche Wirtschaftsauskunfteien kenne, die deutlich günstigere Beauskunftungen anbieten.

  2. Dass Kontoführungsgebühren - zumal in dieser Höhe - zustehen (für welchen Zeitraum?) zustehen, würde ich bestreiten. Mit eben derselben Berechtigung würde ich eine "Stammblatt-Einrichtungsgebühr" erheben. Man muss wissen, dass es durchaus Gerichte gibt, die Kontoführungsgebühren zugesprochen haben, aber sehr vermutlich nach längerer Laufzeit des Vorgangs.

  3. Inkassokosten sind höchst umstritten, ich kann Ihnen ebensoviele Urteile benennen, die den Anspruch bestätigen, wie solche, die ihn konsequent ablehnen.

Fazit: Durch die Rücklastschrift sind der 3,00 € Bankgebühren entstanden. Unter Berücksichtigung einer gewissen "Eingeständnisprämie" würde ich empfelen pauschal 0,00 € zu zahlen, an wen ist i.a.R. nicht so sehr wichtig. Wegen der fehlenden 39,00 € wird Sie niemand verkalgen, das Risiko ist zu hoch! Eine Vollmacht wird Ihnen nicht vorgelegt worden sein, eine Forderungsabtretung auch nicht, es ist wahrscheinlich erst wenig Zeit verstrichen seit dem Vorfall - zahlen Sie an die Gläubigerin. Schreiben Sie aber in Verwendungszweck bitte: "Nur auf Hauptfordeerung", das ist sehr wichtig, sonst wird Ihre Zahlung gem. §§ 365 I, 366 BGB verrechnet, nämlich zuerst auf Kosten und Zinsen und nur der Rest auf die Hauptforderung.

Viele Grüsse

die inkassogebühren muss du so oder so auch bezahlen, und in der schufa kommst du auch noch kostenlos rein

Das wäre echt schlimm, wenn irgendwas davon wahr wäre. Ist es aber zum Glück nicht.

@Jorgfried

>Das wäre echt schlimm< deine worte, stimmt, wenn man nicht bez. hat man eben die -nebenkosten- zu tragen, es ist aber die -realität- was viele übersehen, und jetzt jammern

@rudelmoinmoin

Normale Mahnkosten und Zinsen muss man zahlen. Wenn man ein hartnäckiger Schuldner ist ggf. auch Anwalts- und Gerichtskosten. Aber keine Gebühren einer Inkassofirma.

Wer Teile seiner OP-Verwaltung von ext. Dienstleistern erledigen lässt, muss diese auch bezahlen.

@Jorgfried

sorry , aber jorgfried hat da vollkommen recht!!!

@annrose66

das streite ich auch nicht ab, aber die -realität- sieht anders aus, hier sind doch 99% die nur vom hören-sagen leben

@rudelmoinmoin

Ich habe 3 Jahre in einem großen Inkassounternhemen gearbeitet

Zu meiner Zeit keine einzige Klage des Forderungsinhabers expl wg Inkassogebühren

Wenn Amazon schon an ein Inkassebüro abgegeben hat, musst Du mehrere Schreiben von Amazon unbeachtet gelassen haben. Nun ist Dein Ansprechpartner nur noch das Inkassobüro. Wegen der Forderung, schau damit mal kurz beim Verbraucherschutz rein. Die sagen Dir ob es richtig aufgerechnet wurde. Kann sei, dass Dir die Hilfe vom Verbraucherschutz 6, 50 Euro kosten wird. Rechtsauskunft.

Dein Ansprechpartner nur noch das Inkassobüro.

Mit wem ich spreche kann ich immernoch selbe entscheiden. Der Gläubiger ist nach wie vor Amazon und es gibt keine anwaltliche Vertretung.

Die Inkassofirma ist nur ein Dienstleister, der das Mahnwesen übernimmt.

@Jorgfried

Da liegst Du falsch. Amazon hat die Zahlungsforderung an Dich dem Inkassounternehmen sozusagen verkauft. Die sind Dein Ansprechpartner. Das kannst Du drehen wie Du es willst...

@PeterTheodor

Wenn das so wäre, müsste der Käufer der Forderung dieses nachweisen und dürfte keine zusätzlichen Inkassogebühren erheben.

Ist aber nicht so. Diese Inkassofritzen kaufen keine Forderungen, sondern treiben sie nur im Auftrag ein. Und der Auftraggeber darf das auch bezahlen. Er könnte dann theoretisch einen Anwalt beauftragen, diese Inkassogebühren einzuklagen, was aber bei bezahlter Hauptforderung praktisch nie erfolgt.

dein Fehler und nun bekommst du die Rechnung. Und du mußt das Inkasso bezahlen. Amazon hat seine Forderungen an das Inkassobüro weitergeleitet.

Richtig ist: Amazon hat ein Inkassounternehmen mit dem Mahnwesen beauftragt.