Sicherheit Wohnungstür (Versicherungsschutz)

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Sowas muss normalerweise der Vermieter bezahlen, es sei denn im Mietvertrag gibt es eine Klausel, nach der er die Kosten dafür teilweise auf die Mieter umlegen kann. Die ganzen Kosten für die Tür musst Du auf keinen Fall übernehmen. Steht im Mietvertrag nichts dergleichen, muss der Vermieter für die Kosten aufkommen.

Grundsätzlich, einem "normalen" Mieter also fachlichen Laien ist es nicht zumutbar den feinen Unterschied zwischen Wohnungs- und Zimmertür sofort, also bei MV-Abschluss zu erkennen.

Somit hat der Mieter Anspruch auf eine handelsübliche Wohnungstüre. Eine solche kostet in einem Baumarkt, ohne Beschläge, Transport und Austausch gegen die vorhandene min. 200€.

Sollte der Mieter höhere Ansprüche an Sicherheit stellen, ist das zunächst, auch finanziell dessen Sache. Allerdings könnte dem VM ein Kostenanteil zugemutet werden, da dieser wohl eigenes Interesse an dem Verbleib dieeser erhöhten Sicherheit haben könnte.

In meiner alten Wohnung hab ich auch das Angebot bekommen eine Sicherheitstür einbauen zu lassen, hätte 2000 Euro selber bezahlen müssen und den Rest hätte der Vermiter bezahlt. Hab mich aber dan dagegen entschieden, weil ich mich nicht darauf ferlassen wollte dan wirklich einen Nachmiter zu finden der bereit ist die 2000 Euro Ablöse zu zahlen.

ich würde den vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass er sich a) dazu verpflichtet hat, und dass du b) vorsorglich darauf hinweist dass du im versicherungsfal bei ablehnung durch deinen versicherer stattdessen bei ihm schadenersatz wegen unterlassung einklagen würdest. bezeichne dies im schreiben an den vermieter als "Mangel an der Mietsache"

und jetz der trick:

setze ihm eine angemessene frist, (zb 6 oder 8 wochen), mit genauer datumsangabe ab WANN du dies als mit ihm für vereinbart ansiehst.

sende das schreiben in kopie an deine hausratversicherung.

die kosten für tür und den einbau einer wohnungstür trägt natürlich der vermieter

Den Versicherer darauf hinweisen ,das der Vermieter immer noch nicht seiner Verpflichtung (neue Tür) nachgekommen ist ,den Vermieter anschreiben ,das JETZT eine Klärung herbeigeführt werden muss, da sonst kein Versicherungsschutz bei Einbruch & Diebstahl besteht und du ihn sonst dafür regresspflichtig machen würdest...HG DerMakler