sich selbst verlängernde Abos
Mein mann ist der Ansicht, dass diese Klausel in Abos mittlerwiele verboten ist. Stimmt da sund wer kann mir Hinweise darauf geben? ich habe bereits 2 x gekündigt und jedesmal dauert das Abo wieder länger!
Wie sieht das aus, wenn die Lieferung unterbrochen wurde? Z.B. wenn eine rechnugn offen ist - dürfen die dann auch für nicht geleiferte Hefte trotzdem abrechnen?
In unserem Fall geht es um die Zeitschrift com!, ursprünglich ein Probeabo über 3 oder 4 Ausgaben zum Sonderpreis von 4,99 €, wenn man spätestens nach Erhalt des 2. Heftes kündigte verlängerte sich das Abo NICHT! Haben wir natürlich verpennt - nun haben wir es schon das zweite Jahr an der Backe! Problem: Das Abo kostet alle 2 MOnate jetzt 60 €!
4 Antworten
na ja, Abo-Laufzeiten hat man doch überall: Handys, DSl, Telefon etc. Das sind normale Dauerschuldverhältnisse, die selbstverständlich zulässig sind. Man weiß ja im Vorfeld auf was man sich einlässt. Natürlich nervt das total, dass mittlerweile jeder Schmarrn als Abo abgeschlossen werden muss, aber es sind ja die Kunden, die diese Entwicklung mitmachen und damit fördern. Man müsste sich einfach viel weniger auf Abos einlassen.
Dann Kündige doch fristgerecht? Dann dürfte sich das abo nicht wieder verlängern.
Du schriebst du hast 2 mal gekündigt? Du hättest auch einfach schreiben können "hiermit kündige ich zum nächst möglichen Zeitpunkt". Dann musste nur einmal kündigen. Im prinzip ist das ja gängig und überall verlängern sich die verträge automatisch also denke mal das es rechtens ist.
Hab ich - fristlos bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt! Und das 2 x!
Beim ersten mal kam schlicht keine Bestätiguhng, dann blieben die Hefte 3 Monate aus und ich dachte die Kündigung wäre rehctskräfitg geworden - dann wurden sie doch wieder geliefert. Danach hab ich wiede rgekündigt und angeblich dauert unser Abo nun bis 31.12.13! Ich hab durch die Unterbechungen den Überblick voll verloren wann welcher ZAbozeitraum anfing bzw. endete.
Ich würd per Einschreiben zum nächst möglichen Termin kündigen mit der Aufforderung, dies unter Angabe des Zeitpunktes vom Ende des Abonnement schriftlich zu bestätigen. Oder die Sache einem Anwalt übergeben (wegen des Probe-Abo Urteils unten).
Keine Rechtsberatung!
Im Web gefundene, ähnlich gelagerte Konstellationen:
Eine solche Regelung [automatische Vertragsverlängerung] ist eindeutig zulässig und auch sehr üblich.
BGB § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
...
9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder
c) zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer;
...
QUELLE: w w w.juraforum.de/forum/verbraucherrecht/ist-eine-automatische-vertragsverlaengerung-um-12-monate-zulaessig-85817
Anders dagegen die Sache mit dem Probeabo...
Das AG Düsseldorf hat in diesem Urteil kurz und knapp entschieden, dass jemand, der ein Abonnement zur Probe abschließt, nicht mit einer automatischen Verlängerung rechnen muss. Eine entsprechende Klausel des Vertrags, dass dieser sich im Falle der Nichtkündigung um 30 Tage verlängere, sei nach Ansicht des Gerichts überraschend und damit unwirksam.
QUELLE: w w w.damm-legal.de/ag-duesseldorf-automatische-verlaengerung-bei-probe-abo-unzulaessig
Habt ihr schriftlich per Einwurfeinschreiben gekündigt?
Dein Mann hat unrecht. Schau mal wie es sich verhält bei Handy, Internet, Versicherungsverträgen.
jepp. Und per FAX! Mit Sendebericht!
Sendebericht ist nicht gleich Empfangsbericht, auch muss ein Fax nicht akzeptiert werden.
Ja, danke, DAS war mir schon klar, dass es so am besten gewesen wäre.
Meine Frage lautete aber eher:
Hat mein Mann vielleicht Recht? Sind diese Selbstverlängerungsklauseln mittlerweile überhaupt noch rechtens? Er meint nein, es gäbe mittlerweile Urteil dazu.
...und: gekündigt ist nun endlich, aber bis zum 31.12. müssen wir noch bezahlen.