sexuelle Belästigung und üble Nachrede bei der Arbeit-Chef suspendiert mich : die Täter dürfen weiter arbeiten. Kann ich dagegen vorgehen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kommst du hier nicht weiter.

Es ist jetzt die Frage, ob du die Investition tätigen willst. Ohne Rechtsschutzversicherung musst du in Vorleistung gehen und es gibt keine Gewähr, ob es wirklich erfolgsbringend ist.

Was du aber jederzeit machen kannst und was dich keinen Cent kostet ist es die üble Nachrede anzuzeigen. Es wird auf jeden Fall sehr unangenehm für die betreffende Person, wenn man sich hierfür rechtfertigen muss.

Was schwieriger ist mit der Anzeige ist die sexuelle Belästigung. Das Arbeitsrecht unterscheidet sich hier gravierend vom Strafrecht.

Das Arbeitsrecht definiert sexuelle Belästigung umfassender und nimmt den Arbeitgeber in Verantwortung, dass dieser solche Handlungen unterbinden muss. Hat dein Chef nicht gemacht. Im Gegenteil du bekommst sogar Nachteile. Aber wie ich eingangs sagte ohne Anwalt für Arbeitsrecht...

Beim Strafrecht muss er dich begrabschen. Wenn er das gemacht hat, kannst du ihn anzeigen. Wenn nicht, kannst du es dir sparen.

Allerdings möchte ich an dieser Stelle hinweisen, dass auch Beleidigung ein Delikt nach Strafrecht ist. Bei dieser Schilderung ist es auch gut möglich, dass Beleidigungen gefallen sind.

Was du hier schilderst, ist leider kein Ausnahmefall. Es kommt häufiger vor, dass die Opfer von sexueller Belästigung aus den Betrieb gedrängt werden.

Dagegen vorzugehen ist nicht immer leicht. Man benötigt einen Anwalt, den man sich erst einmal leisten muss und man muss die Übergriffe nachweisen. Selbst dann gibt es immer noch Abfindungen.

plejad 
Fragesteller
 15.04.2019, 06:49

Dankeschön für Deine ausführliche Antwort.

Insgesamt haben mir alle Antworten Denkansätze vermittelt, für die ich mich herzlich bedanken möchte.

Mittlerweile denke ich, dass ich ganz bestimmt einen offiziellen Weg einschlagen werde.

Vor einigen Tagen ist mir eine Angestellte über den Weg gelaufen, mit der ich mich vorher immer gut verstanden habe. Diesmal hat sie einen Bogen um mich gemacht, und auch nicht gegrüsst. Jemand aus der Hotelleitung, muss da ja richtig Stimmung gegen mich gemacht haben.

Jedenfalls habe ich mit Niemandem weiter über die Sache gesprochen.

Der Gedanke dort weiter zu arbeiten, ist somit völlig vom Tisch. So eine Niedertracht seitens des Chefs, hätte ich mir niemals vorgestellt. Das werde ich so nicht auf mir sitzen lassen. Ich bin stinksauer und werde zu einem Rechtsanwalt gehen.

Das gestaltet sich ja wie im Mittelalter. Ich fasse das einfach nicht!

catchan  15.04.2019, 06:59
@plejad

Was du beschreibst, ist nicht nur sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, sondern auch Mobbing.

Ich wünsche dir, dass dein Verfahren gut ausgeht. Alles Gute!

Danke für den Stern.

plejad 
Fragesteller
 15.04.2019, 07:46
@catchan

Auch danke und Gerne :-)

Du kannst natürlich sowohl die Belästigung als auch die üble Nachrede anzeigen. Wenn es aber niemanden gibt, der deine Version bezeugen kann, wird es allenfalls eingestellt.

Gegen die Entlassung kannst du ebenso klagen, also dir einen Anwalt für Arbeitsrecht holen, aber das wird wohl ebenfalls aus Mangel an Beweisen im Sande verlaufen. Außerdem zahlst du hier ja Vorkasse ohne Rechtsschutzversicherung.

plejad 
Fragesteller
 08.04.2019, 06:19

Ja, das ist wohl leider so. Aber ich bin echt bestürzt darüber, was hier in D in 2000 abläuft. Ausserdem bin ich stocksauer darüber, was mir an Verdienst fehlen wird.

Betriebsrat - Gewerkschaft - Anwalt.

Die Frage ist nur, lohnt das bei deinem Job? Willst du da überhaupt noch arbeiten?

plejad 
Fragesteller
 08.04.2019, 05:29

Ja, mir hat die Arbeit da wirklich Spass gemacht. Und bis auf diese Flachpfeifen bin ich mit allen Mitarbeitern sehr gut ausgekommen. Ausserdem habe ich den totalen Brast, und möchte so gut es geht, meine Rechte durchsetzen.

Geringfügiger Job im Hotelbetrieb..? Gibt es da überhaupt feste Arbeitszeiten? Eigentlich doch eher auf Abruf..oder?

Tja - längere Zeit NICHT abgerufen - Pech

plejad 
Fragesteller
 08.04.2019, 05:50

Es werden dort für den gesamten Monat die Termine abgemacht. Für April hatte ich 9 feste Termine mit 5 - 7 Arbeitsstunden .

KHSchindelar  08.04.2019, 05:57
Tja - längere Zeit NICHT abgerufen - Pech

Ein Blick ins Gesetzbuch erleichter die Rechtsfindung, hat man mir einmal gesagt.

Deine Aussage wird durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz widerlegt.

Gegen die Entlassung kannst du dich nicht wehren, da du nicht entlassen wurdest.

Gegen den Verdienstausfall kann man evtl. vorgehen. Aber dazu muss man deinen Arbeitsvertrag kennen. Ein "normaler" Job auf 450 Euro Basis scheint das ja nicht zu sein.