Selbstverteidigung. Wie hart dürfte ich den Angreifer verletzen?

10 Antworten

Selbst wenn Du Selbstverteidigung beherrscht, Du darfst ihn nur kampfunfähig machen. D.h, dich soweit wehren, dass er Dich nicht nochmal angreift. Dabei ist eine Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. Schläge und Tritte, die den Tod oder schwerste Verletzungen zur Folge haben, darfst Du nicht anwenden.

Kann man pauschal nicht beantworten. Die Tötung darf nie das Ziel sein. Das Ziel lautet einen gegenwärtigen und widerrechtlichen Angriff zu beenden. Dabei wurden auch schon Opfer frei gesprochen, bei denen der Angreifer getötet wurde. Aber es sitzen auch Opfer im Knast, weil der Richter auf "Überschreitung der Notwehr" geurteilt hat.

Google mal nach BGH Urteil Notwehr. Da findest du dann Seitenweise Urteilsbegründungen und genaue Beschreibungen der Tathergänge.

Es gibt im Netz auch Lehrmaterial für Waffensachkundeprüfungen zu finden. Notwehr wird dort auch genau behandelt.

Du musst da wirklich viel lesen um ein Verständnis dafür zu entwickeln. Und selbst dann könntest du noch Fehler machen. Hier in wenigen Worten eine Antwort zu geben geht nicht.

Wenn du wirkliche in Notwehr handelst, dann muss der Angreifer auch mit seinem Tod rechnen. 

Bei der Selbstverteidigung ist Alles erlaubt. Mein Judo Trainer ist Polizist. 

scharfe Gegenstände solltest du auf jeden Fall vermeiden, den das geht schon unter Tötungsabsicht

selbst Gummigeschosse können in bestimmten Regionen zu schweren Verletzungen führen, daher sollte auch dies vermieden werden, den auch hier kann man schon, wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden

bei einem Verteidigungsversuch eher einen Alltagsgegenstand nehmen, z.B. einen Regenschirm, damit kann man sich gut wehren und man kann dann eher von Selbstverteidigung ausgehn

Lupus77  25.04.2015, 19:56

Wenn du angegrifen wirst und in Panik/Todesangst bist, greifst du nach irgendeinem Gegenstand um dich zu verteidigen .... ob der nun "zufällig" ein scharfes Messer ist oder nicht. Man muss es halt nur als ungezielte, panische Abwehrreaktion verkaufen (unzurechnungsfähig wegen psychischer Extremsituation) und eventuell erklären können, warum das Messer eigentlich vor Ort war  ... natürlich sollte man dann nicht noch 32 mal nachstechen ....