Selbständig GBR und Leistung beziehen? was darf man behalten

5 Antworten

Deine Freundin könnte BAB beantragen. Wieviel sie bekommt und ob sie was bekommen, hängt von vielen Faktoren ab. Und ja auch du als Selbstständiger, könntest ALG2 bekommen. Das ist aber nicht so leicht, da musst dich mit viel Bürokratie rumschlagen. Ich würde es erstmal mit BAB versuchen, je nachdem, was ihr bekommt, könnt ihr am Ende immer noch den Weg des ALG2 gehen.

FFMerJunge 
Fragesteller
 02.04.2015, 09:33

Dankeschön für die antwort, weißt du was die mir monatlich übrig lassen würden von 10.000

Eminara  02.04.2015, 09:37
@FFMerJunge

Das ist irrelevant. Es zählt nicht der Umsatz, sondern der Gewinn und zwar der jährliche und nicht der monatliche.

Ifosil  02.04.2015, 09:38
@FFMerJunge

Wenn du keine Gewinn machst, ist der Umsatz nicht wichtig. Es kommt darauf an, was dir zum leben bleibt.

Du kannst auch als Selbständiger aufstockend Hartz IV beantragen. Da ihr bereits als Paar zusammen lebt, müsst ihr das aber gemeinsam tun.

Du musst einen Business-Plan vorlegen und erhältst dann für 6 Monate eine Zusage über eine Unterstützung.

Das JobCenter prüft auch die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee. Es wird kein Hobby gefördert.

Dein Einkommen musst du dann in regelmäßigen Abständen belegen, und musst dann auch damit rechnen, die Unterstützung wieder erstatten zu müssen. 

Frag einen Unternehmensberater, Steuerberater. Gegebnafalls Arbeitsamt.

Du hast eine GbR also einen Mitstreiter, dem die andere Hälfte gehört.

Gehe hin und beantrage mit der Freundin ALG II als Aufstocker.

Dazu müsst Ihr/Du eine Anlage EKS ausfüllen mit den erwarteten Einkünften aus der Selbständigkeit.

Anscheinend seid Ihr völlig unvorbereitet und ohne vernünftige Beratung in die Selbständigkeit gestartet. Diese Dinge bereitet man vor, bevor man startet.

Fast alle deine Fragen werden beantwortet in SGB II § 11 ff., in der Verordnung dazu und in den Hinweisen der BA dazu: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377935.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377938

In der Regel werden 10.000,- Umsatz bereinigt, bevor sie angerechnet werden auf deinen Bedarf an ALG II in den sechs Monaten deines aktuellen Bewilligungszeitraums.

Bereinigt werden deine Einnahmen um A) deine Kosten und um B) deine Absetzbeträge. Beispiel:

Bedarf an ALG II für Februar bis Juli 2015: 6 Monate á 600,- = 3.600,-

Umsatz in dieser Zeit, z. B. von April bis Mai: 10.000,-, 90 % der  Kunden haben bezahlt = 9.000,- Einnahmen

Kosten: Material-Einkauf 5.000,-, Fahrkosten 840,-, Telefon-Pauschale 6 x 10,-: Summe = 6,000,-

Umsatz minus Kosten gleich Gewinn = 3.000,-

Aus diesem Brutto ergibt sich ein Absetzbetrag beim ALG II von  6 x 180,- = 1.080,-. Dieser wird vom Netto abgezogen.

Jetzt werden deine 3.000,- Gewinn versteuert, hier mit nichts, netto gleich ebenfalls 3.000,-.

Netto 3.000,- minus Absetzbeträge von 1.080,- gleich 1.920,- anrechenbares Einkommen beim ALG II.

ALG II von hier 3.600,- minus  1.920,- anrechenbares Einkommen gleich nur noch 1.680,- aufstockendes ALG II in den sechs Monaten des Bewilligungszeitraums von Februar bis Juli 1015. 

Von dem anrechenbaren Einkommen von hier 3.000,- müssen in dieser Beispiels-Rechnung! - also 1.920,- an das Jobcenter zurückgezahlt werden: Es bleibt also ein Plus von 1.080,-.

Gruß aus Berlin, Gerd