Seat Ibiza 1.2 tsi (2016) Kupplungsdefekt bekannt?
Hallo zusammen!
Mein Seat Ibiza 1.2 tsi, Baujahr 2016 hat nach 33.000 KM einen Kupplungsschaden. Die Drehzahlen schießen ohne Kraftübertragung nach oben, vorallem auf der Autobahn. Der Fehler ist zu 100% reproduzierbar.
Die Werkstatt verkündete heute, dass die komplette Kupplung zu tauschen ist. Die Teile wurden eingeschickt, da ein so massiver Schaden / Verschleiß bei so wenigen KM nicht auf einen Fahrfehler zurückzuführen ist.
Ich fahre seit Jahren täglich verschiedene Fahrzeuge ohne Probleme dieser Art ... Das kann man also ausschließen.
Sollte Seat allerdings ein Selbstverschulden draus machen sitze ich auf den knapp 1800 Euro Kosten.
Im Internet finde ich zahlreiche Beiträge mit selbem Problem, gleiche Baureihe.
Wer ist in der Beweispflicht und bringschuld und wieso?
Danke für eure Antworten!
Beste Grüße
1 Antwort
Die Werkstatt verkündete heute, dass die komplette Kupplung zu tauschen ist. Die Teile wurden eingeschickt, da ein so massiver Schaden / Verschleiß bei so wenigen KM nicht auf einen Fahrfehler zurückzuführen ist.
Bei grober Fehlbedienung bekommt man eine Kupplung schon nach wenigen Stunden kaputt. Deswegen finde ich die pauschale Aussage der Werkstatt etwas komisch.
Im Internet finde ich zahlreiche Beiträge mit selbem Problem, gleiche Baureihe.
Der VW-Konzern ist dafür bekannt, dass er auch bei Serienfehlern nicht kulant ist und die Dinge aussitzt (z.B. Ölverbrauch bei Turbobenzinern, zugefrorene Motoren, usw.). Mit dem Hinweis auf Deine Recherche wirst Du niemanden beeindrucken.
Wer ist in der Beweispflicht und bringschuld und wieso?
Die Frage nach der Beweispflicht kannst Du erstmal vergessen. Wie willst Du denn irgendwas beweisen, wenn Du das defekte Teil bereits aus der Hand gegeben hast? Nachdem das Teil bereits von der Werkstatt ausgebaucht und eventuell bearbeitet wurde, würde ein Gutachter vom Gericht sehr vorsichtig bezüglich eines Statements sein. Überhaupt wird es kaum möglich sein, eine Fehlbedienung auszuschließen
Wenn Dir keine Garantie gewährt wird, bist Du in der Beweispflicht / Bringschuld, da Du ja Anspruchsteller bist. Die Kupplung ist ein Verschleißteil. Da ist man immer auf etwas good-will des Herstellers angewiesen. Warte ab, welche Lösung man Dir anbietet und überlege dann die nächsten Schritte.