Schule - Versicherung

7 Antworten

dazu hast Du hoffentlich eine Haftpflichtungversicheurng.

Wieso soll die Schule rigendwelche Schäden der Kinder an Mitschülern bezahlen? egal ob Absicht oder ohne !

Floman13 
Fragesteller
 07.12.2014, 20:28

Ok, Danke

Buerger41  10.12.2014, 16:10

Wieso nicht? Die Schule hat immerhin die Aufsichtspflicht verletzt. Sie hätte darauf achten müssen, dass eine Britte im Sportunterricht abzusetzen ist.

Im besonderen Gewaltverhältnis -darunter fällt nun mal der Schulsport- treffen die Schulbehörde besondere Pflichten.

Hallo,

am besten die eigene Haftpflichtversicherung kontaktieren und den genauen Ablauf schildern.

Falls es kein Haftpflichtfall sein sollte, werden die Kosten (ganz oder teilweise) von der Krankenkasse der Mitschülerin oder ggf. der Schülerunfallversicherung der Schule getragen. Wenn die Krankenkasse oder die Unfallversicherung Kosten geltend machen, zur Abwehr die eigene Haftpflichtversicherung einschalten.

Gruß

RHW

Buerger41  10.12.2014, 16:05

Wobei die eigene Haftpflichtversicherung auch prüfen wird,ob eine Mithaftung der Schule in Betracht kommt. So rundweg auszuschließen ist das nicht, wie die Rspr. zeigt.

In der Schule hat das lehrpersonal die Aufsichtspflicht. Es kommt jetzt auf die Umstände an, wie das passiert ist. Der Versicherer wird prüfen ob dein Sohn überhaupt haftbar gemacht werden kann.

Die Schule hat natürlich auch eine Haftpflichtversicherung

Nein, denn das bezahlt doch alles die KK des Kindes.

schaut dort...Aufsichtspflicht - schulrecht-rw.de www.schulrecht-rw.de/2_Aufsichtspflicht.pdf gegenüber volljährigen Schülern gilt die Fürsorgepflicht, d.h. auch sie müssen sich an Regeln ... stört ein Schüler den Unterricht so massiv, dass er nicht mehr tragbar ist ihn nicht aus .... der einen Schaden schuldhaft verursacht, auch dafür haftet. ... Aus Versehen wirft ein Schüler den Füller seines Mitschülers zu Boden.