Schuldner stirbt, Erben schlagen Erbschaft aus. Angeblich ist der Nachlass überschuldet bzw. insolvent. Wer zahlt meine Rechnung?

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Über das Nachlassgericht zu gehen, ist zunächst der richtige Weg. Welches Gericht zuständig ist, finden Sie hier: www.nachlassgerichte.de

Wenn später der Nachlasspfleger oder der als Erbe festgestellte Fiskus Zahlungen an Sie unter Verweis auf die Mittellosigkeit verweigert, können Sie Ihre Forderung immer noch an ein auf den Ankauf von Forderungen gegen insolvente Nachlässe spezialisiertes Unternehmen verkaufen!

S. z.B. hier: www.n-collect.de

Ansonsten wird es bei Ihnen wohl auf einen Totalverlust hinauslaufen.

Beste Grüße,

B. Schneider

Es gibt doch dann bestimmt einen Nachlassverwalter. Dort sollte man seine Forderungen geltend machen. Aber wenn nichts da ist ?


man wendet sich ans Nachlassgericht. Wo nix ist, kann man auch nix holen. Handwerksleistung, die kannst schlecht wieder ausbauen. 

Berny1970  29.02.2016, 12:28

Hi Peter. Wie geschrieben: Ich habe meine Forderungen verkauft. Damit habe ich zwar nicht meine gesamten Forderungen erhalten, einen Teil aber schon! Besser als nix! ;-)

Vom Nachlassgericht wird ein Nachlassverwalter bestimmt.

An diesen musst du dich wenden. Auch wenn der Nachlass überschuldet ist, heisst das noch lange nicht, dass du gar nichts bekommst.