Schöffenamt ablehnen

5 Antworten

Ich habe auch mal so einen überraschenden Brief gekriegt wie du. Dann wurde ich auch gleich noch am Landgericht als Schöffin bestellt, da dauern die Verhandlungen noch viel länger als beim Amtsgericht. Ich habe damals einen Brief geschrieben, dass ich eben erst Mutter geworden sei und mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, mehrere Verhandlungstage mit Stillkind zu absolvieren, und daraufhin wurde ich von diesem Ehrenamt freigestellt; war kein wirkliches Problem. Ich denke, wenn du ehrlich darlegst, in welche Nöte dich dieses Amt bringt, dann wird halt jemand anderes berufen, und vielleicht passt das dann bei dem besser. Die Leute im Gericht haben ein Interesse daran, dass dieses Amt ernsthaft ausgeübt wird, und das kann man nur, wenn man den Rücken frei hat. Keine Angst, bei dir geht es gerade nicht, vielleicht ja später einmal.

Ich habe mich für die Schöffenwahl beworben und noch nichts gehört. Ähm grundsätzlich kannst du die Wahl nicht ablehnen. Und es wäre ja auch nicht so, daß dann ständig bei Gericht sitzt, du wirst ca. 2 bis 4mal in einem Jahr dazu bestellt.

bitmap  16.03.2008, 19:22

''Ähm grundsätzlich kannst du die Wahl nicht ablehnen.''

Grundsätzlich vielleicht nicht, aber das GVG nennt ja im § 35 Gründe, warum man es doch kann bzw. darf.

Hier kannst Du alles nachlesen: http://www.justiz.niedersachsen.de/master/C8471595_N10487598_L20_D0_I3749483

oleandra  16.03.2008, 19:05

und wenn mimin jetzt nicht aus Niedersachsen kommt??

bitmap  16.03.2008, 19:07
@oleandra

Das GVG ist nicht nur in Niedersachsen gültig.

mimim 
Beitragsersteller
 16.03.2008, 19:08
@oleandra

mimim kommt nich aus niedersachsen, aber egal.. ich hab mir alles durchgelesen, es ist überall dasselbe, in allen bundesländern. ablehnen kann man aus diesen gründen:

* Wer darf das Schöffenamt ablehnen?

Das Schöffenamt dürfen insbesondere folgende Personen ablehnen: Abgeordnete, Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen, Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen, Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode an 40 Tagen als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig waren sowie Personen, die bereits bei einem anderen Gericht als ehrenamtliche Richter tätig sind, Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende ihrer Amtsperiode beendet haben würden,Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Schöffenamtes für Sie oder einen Dritten eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz bedeutet, Personen, die glaubhaft machen dass ihnen die unmittelbare Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Schöffenamtes in besonderem Maße erschwert (§ 35 GVG).

Aber hat jemand evt. Erfahrungen damit gemacht? ich möchte keinen fehler machen!

HerrLich  16.03.2008, 19:11
@mimim

Bringen Dich Erfahrungen weiter? Die Begründung ist im Text genannt, also solltest Du ablehnen.

mimim 
Beitragsersteller
 16.03.2008, 19:15
@HerrLich

Ja, ich werde es auf jeden fall tun.. Nur- ich hab angst, dass ich es nicht "glaubhaft" machen kann... Wäre so glücklich über einen Tipp (so nach dem Motto: Sag keinesfalls dies und jenes...)

Trotzdem Danke für all die Antworten... Vielleicht mach ich mir zu sehr Sorgen...

mimim 
Beitragsersteller
 16.03.2008, 19:17
@oleandra

Oh super, das ist gut zu hören. Ich dachte, dass ich vielleicht ein total kompliziertes Ablehnungsverfahren vor mir habe... Das ist doch gut. Danke!!

mimim 
Beitragsersteller
 16.03.2008, 19:24
@HerrLich

Oh super, das ist gut zu hören. Ich dachte, dass ich vielleicht ein total kompliziertes Ablehnungsverfahren vor mir habe... Das ist doch gut. Danke!! Das war an dich gerichtet, Carlotte... habs falsch versendet...

Du hast ehrlich gesagt kaum eine Chance, dass du dich da entziehen kannst. Ich war schon zweimal Schöffe. Aber du bekommst ja eine Aufwandsentschädigung. Und die Termine erhältst du normalerweise für das ganze Jahr im Voraus

mh.. bekommt man keinen "Verdienstausfall" für das Schöffenamt? Für das Schöffenamt hast du dich ja irgendwann beworben, warum hast du mit deiner Selbständigkeit dein Schöffenamt nicht einfach niedergelegt?

HerrLich  16.03.2008, 19:11

oleandra, man muss sich nicht zwangsläufig bewerben. So ein Amt gehört zu den so.g. Bürgerpflichten.

oleandra  16.03.2008, 19:29
@HerrLich

Danke, wußte ich nicht - sehe immer nur die "Anzeigen" sich um ein Schöffenamt zu bewerben. Aber sag mal, gibt es nun Verdienstausfall oder nicht?

mimim 
Beitragsersteller
 16.03.2008, 19:32
@oleandra

Verdienstausfall: sehr gering. Hab einmal was von 8 euro am Tag gelesen...

oleandra  16.03.2008, 19:33
@mimim

das ist ja noch nicht mal ein Stundenausfall ;-)

HerrLich  16.03.2008, 19:55
@oleandra

Das stimmt so nicht. U.a. richtet es sich nach dem Verdienst. Hier was zum Nachlesen: http://www.dvs-bw.de/Die_Entschadigung_der_Schoffen.doc

mimim 
Beitragsersteller
 16.03.2008, 19:05

Ich habe mich auf keinen Fall dafür beworben! Ich habe aus heiterem Himmel einen Brief erhalten, in dem ich aufgrund von zu wenig Bewerbern, durch ein Losverfahren (Meldeamt) quasi wie die Jungfrau zum Kind gekommen bin! und dann: man darf es nicht ablehnen... ich wunder mich auch über dieses Losverfahren, da ich überall nur lese, dass man vorgeschlagen wird- ich habs immer so verstanden, dass man nur mit Einwilligung vorgeschlagen wird...

oleandra  16.03.2008, 19:03

oh sorry, etwas falsch gelesen - nein, habe keine Erfahrung mit der Ablehnung.