Schichtbefreiung?

3 Antworten

Hallo,

tja dann hast du Pech gehabt.Dein AG hat dir ja ein Regelungsangebot gemacht, wenn du dieses nicht animst,ist das dann dein Problem.

Dein AG hat dabei übrigens deinen Antrag als solchen nach § 6 Absatz 4b und c des Arbeitszeitgesetz behandelt.

https://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Anspruch-auf-bestimmte-Schichtzeiten-article17896296.html

oder: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/14498

oder hier mal schauen: https://www.arbeitsrechte.de/schichtarbeit/

siehe: Betreuung von Kindern und Angehörigen (§ 6 Abs. 4b und c ArbZG)

Dieses Recht auf Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz besteht auch in den folgenden beiden Fällen:

  • Im Haushalt des Arbeitnehmers lebt ein Kind unter zwölf Jahren, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann.
  • Der Arbeitnehmer hat einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen, der nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann.

Doch auch in diesen beiden Fällen dürfen der Umsetzung keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen.