Scheinselbstständigkeit: wie viele 'andere' Auftraggeber sollte man in einem Jahr haben?
Habe vorhin mit einem Freund telefoniert, der hauptsächlich einen Auftraggeber hat und wissen wollte, wie viele andere man im Lauf eines Jahres denn haben sollte, um keine Probleme mit Scheinselbstständigkeit zu bekommen. Keine Ahnung. Weiß jemand von Euch, wie das aktuell gehandhabt wird? Genügt da ein anderer Auftraggeber für ein paar Wochen? Oder kommt es auf die Rechnungsbeträge an? Oder ist das Ganze gar nicht mehr so aktuell?
9 Antworten

Wenn er sich gerade selbständig gemacht hat, dann kann er sogar bis zu drei Jahren für diesen einen Auftraggeber arbeiten! Er muß lediglich nachhweisen / darlegen können, dass er sich um andere Auftragsgeber bemüht hat. Das kann eine Rechnung für Flyer sein, Messebesuche, Porto und Rechnungen für Werbeanschreiben, Fahrtkosten für Kaltakquise, jemanden einen PC verkauft haben usw. Das Finanzamt ist da ganz und gar nicht so streng wie andreas48 schreibt. Davon abgesehen, dass nicht Dein Kumpel, sondern der Auftraggeber Ärger bekommt! Wenn er eine normale 40 Stunden-Woche für diesen Auftraggeber leistet, dann soll er ab und zu zwischendurch mal einen Tag frei nehmen und für diese dann Teilnahme / Besuche für Messen oder z.B. IHK-VVeranstaltungen nutzen. Das Finanzamt ist KEIN Bösewicht - zumindest so lang nicht, wie man nicht versucht zu betrügen! Ansonsten sind die nämlich mehr als human!

Leider falsch. Da gibt es nichts mit bis zu 3 Jahren. Wenn der Jahresumsatz zu 5/6 von nur einem Auftraggeber erwirtschaftet wird ist es Scheinselbstständigkeit. Da kann er soviel auf Messen fahren wie er will. Da kann er soviele Flyer drucken lassen, so viel Werbeanschreiben nachweisen, wie er will. Es ist und bleibt Scheinselbstständigkeit. ( es kann ihm sogar passieren, dass er wegen den Werbeanschreiben belangt werden kann - §§ 3 u. 7 des UWG so wie §§ 823 und 1004 des BGB.
Da beist die Maus keinen Faden ab. Es ist und bleibt Scheinselbstständigkeit.

Scheinselbständigkeit ist meist dann angesagt, wenn es sich nur um einen auftraggeber handelt..da sind die finazämter sehr spitz...er sollte nachweisen, daß seine Tätigkeit und sein Verdienst sich auf mehrere Auftraggeber stützt...
Rechnungslegung ist dabei etwas völlig normales..und sollte auch dargelegt sein

- Die Person ist auf Dauer und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig;
aus Bitmaps Link..soviel zum Thema Humbug...

wohl noch nie selbständig gewesen! Ich bleibe dabei: völliger Blödsinn! Man muß schon etwas genauer lesen und bescheid wissen! es gibt zig tausende Selbständige, die in Deutschland fast ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sind. Erst informieren, dann schießen und nicht nur Gesetzestexte nicht verstehen.

ja ne is klar. Du weißt es genau. Warst du schon mal selbstständig???

Den Finanzämtern ist das relativ egel. Sie bekommen von einem Selbstständigen oder über einen Angestellten ähnlich viel Steuer.
Den Sozialversicherungen ist der Unterschied aber überhaupt nicht egal!
Für die Scheinselbständigkeit ist auch viel mehr die arbeitnehmerähnlichkeit der Tätigkeit, als die Zahl der Kunden entscheidend.

"Den Sozialversicherungen ist der Unterschied aber überhaupt nicht egal!"
Ist das denn überhaupt ein Thema, wenn man vorher auf 400 Euro Basis für seinen AG gearbeitet hat und die Arbeit nun für diesen AG (jetzt Kunden) selbstständig ausführt (beim Minijob fallen doch keine SV-Abgaben an wie beim normalen Job)....oder hab ich hier komplett falsch gedacht???

In dem Augenbilck wo er diese Arbeit auf selbstständiger Basis ausführt werfden gekompl. Einnahmen Steuer und Sozialabgabenpflichtig.

Wenn fünfsechstel des gesamt Umsatzes von einem Auftraggeber erzielt werden spricht das Gesetz von Scheinselbstständigkeit.

Wenn fünfsechstel des gesamten Umsatzes von einem Auftraggeber erzielt werden ist dies per Gesetz eine Scheinselbstständigkeit.
Völliger Humbug!