Schaden kurz nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Kann es sein dass die Versicherung das nicht übernimmt weil es zu kurzfristig nach Abschluss passiert ist ?

Nein, das kann nicht sein. (Wenn du nicht den billigsten Online Müll abgeschlossen hast, den du finden konntest. Da gibt es tatsächlich den ein oder anderen Anbieter der ne Wartezeit hat.)

Stattdessen wird sie den Schaden nicht übernehmen, weil Glasschäden in der Mietwohnung grundsätzlich nicht versichert sind.

Gigi2497 
Fragesteller
 23.07.2020, 13:56

Okay und welche Möglichkeiten hätte ich gehabt um Glas mitzuversichern ? Oder gibt es da keine Möglichkeit ? Jetzt ist es ja eh zu spät da sie kaputt ist aber mich würde trotzdem interessieren was das abdecken würde

Valnar25  23.07.2020, 13:57
@Gigi2497
Okay und welche Möglichkeiten hätte ich gehabt um Glas mitzuversichern 

Na ne Glasversicherung abschließen. Wie genau ist der Schaden denn enstanden?

Gigi2497 
Fragesteller
 23.07.2020, 14:01
@Valnar25

Wollte unter meinem Bett sauber machen und habe das Lattenrost alleine hoch gehoben, bin aus dem Gleichgewicht und mit dem Lattenrost dann gegen die Scheibe..

Valnar25  23.07.2020, 14:18
@Gigi2497

Ja, das wäre nur über eine Glasversicherung versichert gewesen.

Gigi2497 
Fragesteller
 23.07.2020, 14:21
@Valnar25

Alles klar. Wenn es ein dritter gewesen wäre beispielsweise würde es dann über die Haftpflicht laufen ?

Valnar25  23.07.2020, 14:33
@Gigi2497

Das musst du noch mal genauer erklären was du damit meinst.

DerHans  23.07.2020, 14:43
@Gigi2497

Haushaltglasversicherung. Die geht natürlich für eine bereits kaputte Scheibe auch nicht mehr.

Gigi2497 
Fragesteller
 23.07.2020, 15:43
@Valnar25

Ich meine nur dass wenn ich jetzt beispielsweise nicht die Scheibe in meiner Mietwohnung kaputt mache sondern in der meiner Cousine würde das dann meine Haftpflicht übernehmen ?

Solange der Versich.beitrag noch nicht bezahlt ist, hast du auch noch keinen Versich.schutz!

Ausserdem ist Glasbruch kein PHV-Schaden; dein Vermieter sollte prüfen, ob dieser nicht doch eine Glasbruchversicherung für sein Gebäude bzw. für seine Fenster hat...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Glasscheibe ist ohnehin bei den Mietsachschäden ausgeklammert. Dafür gibt es ja die Möglichkeit einer Haushaltsglasversicherung.

Ansonsten sind Schäden ab dem Beginn der Versicherung gedeckt. Da gibt es keine Wartezeit.

Eine Haftpflichtversicherung wird die beschädigte Glasscheibe nicht zahlen.

Dazu benötigt man eine Glasversicherung.

Die Haftpflichtversicherung ist für Schäden gedacht, die Du anderen zufügst.

https://www.hdi.de/privatkunden/versicherungen/haftpflicht/ratgeber/wann-zahlt-die-haftpflicht

Valnar25  23.07.2020, 13:47

Hier wurde doch einem anderen ein Schaden zugefügt.

beangato  23.07.2020, 13:50
@Valnar25

Der Mieter hat sich selbst den Schaden zugefügt. So sehe ich das

Ich bin nicht sicher, ob da die Hausratversicherung zuständig wäre..

Valnar25  23.07.2020, 13:56
@beangato
Der Mieter hat sich selbst den Schaden zugefügt.

Dem gehört doch nicht die Scheibe...

beangato  23.07.2020, 14:04
@Valnar25

Ja und? Trotzdem muss er das - nach meiner Erfahrung - selbst bezahlen.

Valnar25  23.07.2020, 14:19
@beangato
Ja und?

Dann hat er sich auch den Schaden nicht selbst zugefügt, sondern dem Eigentümer der Scheibe (also dem Vermieter). Diese Bedingung für das Eintreten der PHV ist definitiv erfüllt.

Dass trotzdem kein Versicherungsschutz besteht, ist wieder eine andere Sache.

DerHans  23.07.2020, 14:42
@Valnar25

Haushaltglas ist aber aus den Mietsachschäden ausgeschlossen.

Valnar25  23.07.2020, 14:47
@DerHans

Das weiß ich und hab ich auch selber geschrieben, tut aber für die Unterhaltung unter dieser konkreten Antwort nichts zur Sache.