Schaden an Ceranfeld in Mietwohnung - Hausrat/Haftpflicht?
Am Wochende ist meiner Mitbewohnerin aufgefallen, dass ein Riss in dem 2 Monate alten Cerankochfeld unserer WG besteht. Der Riss verläuft von der oberen Kante bogenförmig nach rechts, über eines der Kochplatten zur rechten Kante des Kochfelds, wo sich der Riss etwas verbreitert und ein winziges Stück Glas mit ausgesprengt ist. Wir sind uns sicher, dass wir nichts auf die Platte fallen gelassen bzw. etwas an die Kante gestoßen haben. Als Hauptmieterin habe ich den Schaden sofort unserem Vermieter gemeldet, der sich diesen angesehen hat. Seine Theorie waren Haarrisse, die durch Abstellen kalter Gegenstände auf die noch heiße Platte bzw. langes Erwärmen der Platte ohne Kochtöpfe entstanden, die sich dann durch tägliche Nutzung und Druck sich bis zu den Rändern ausgebreitet haben. Nachweisen lässt sich die Theorie nicht und so ist auch fraglich, ob die Haarrisse nicht bereits als Materialfehler vorlagen. Da die Küche inklusive Kochfeld erst vor 2 Monaten im Rahmen einer Komplettrenovierung eingebaut wurde, dachten wir dass evtl. der Fall unter die Garantie fällt. Dagegen könnte jedoch die schwer zu widerlegende Theorie mit dem Haarriss aufgrund unsachgemäßer Nutzung sprechen. Laut dem Rat unseres Vermieters sollte ich den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden. Jedoch habe ich gelesen, dass Schäden an gemieteten Gegenständen/Geräten nicht unter die Haftpflichtversicherung fallen. Ich schätze mal, dass es als gemietetes Gerät auch nicht zu meinem Hausrat zählt. Mein Vater meint, dass mein Vermieter als Eigentümer den Schaden über die Hausratversicherung abwickeln soll.
Ich weiß jetzt garnicht mehr, was ich tun soll: Garantiefall? Meine Haftpflichtversicherung? Hausratversicherung des Vermieters? Muss mein Vermieter tatsächlich für einen fremdverschuldeten Schaden an seinem Eigentum aufkommen?
7 Antworten

Der Eigentümer des Herdes als Käufer desselben sollte zuunächst beim Verkäufer/Hersteller seinen Garantieanspruch geltend machen (mindestens 2 Jahre Garantie!). Sollte der Verkäufer bzw. Hersteller nachweisen können, dass der Schaden durch fehlerhafte Bedienung entstand, käme die Haftpflichtversicherung des Mieters zwecks Regulierung in Frage, keinesfalls seine Hausratversicherung. Dass evtl. eine (wenn auch vorhandene) Glasbruchversicherung hier leisten würde, bezweifle ich.

Natürlich fällt das unter Garantie nach 2 Monaten. Ich hatte auch Cerankochfeld, Es wurde Kaltes auf heiße Platten gestellt, die Platten waren auch mal versehentlich an, ohne daß was draufstand und draufgefallen ist bestimmt auch mal was. Ich habe den Herd(der im Angebot nur 4- oder 500 DM gekostet hat) nach 10 Jahren meiner Tochter geschenkt weil ich in eine Wohnung zog mit Gasherd. Ich bin ziemlich sicher daß das ein Materialfehler ist. Wenn dein Vermieter sein Garantierecht nicht warnehmen will, soll er dir die Rechnung geben. Weigert er sich ist die Küche evtl. schwarz eingebaut und gekauft. Frag bei deiner Versicherung nach, eigentlich sollte das die Haftpflicht übernehmen und von deinem Vermieter zurückvordern oder die Hausrat. Andernfalls müßt ihr euch tatsächlich einen Anwalt nehmen. Weiß deinen Vermieter darauf hin daß auf den Herd noch Garantie besteht, die Herstellerfirma macht das selbst bei Selbstverschulden normalerweiße unter Kulanz!

Das Kochfeld war nun auch nicht ein High-End-Modell, sondern ein 200€ Schnäppchen eines schwedischen Möbelhauses. Der Vermieter meinte, dass es wohl zu lange dauern und zu umständlich wäre, es über die Garantie laufen zu lassen. Ich kenne auch die Person, die die Küche installiert hat und das ist eher ein Allround-Handwerker als ein fachgerechter Elektriker.

also wenn der herd erst 2 monate alt ist dann habt ihr doch garantie da drauf und könnt ihn reparieren lassen. wenn ich es richtig verstanden habe gehört die küche sowie herd NICHT dir sondern zu der wohnung, dann hat dein vermieter dafür zu sorgen das der schaden behoben wird..........

Für diesen Schaden bräuchte ich jedoch eine zur Hausrat- zusätzliche Glasversicherung, oder?

na ganz so ist es nicht, wer kann denn nachweisen das es ein materialfehler war ODER wer kann nachweisen das es durch eigenverschulden kaputt gegangen ist?????????????? wenn mit dem vermieter zu reden wäre oder ist dann würde er schon einen weg finden.................... hatte selber schon einen ähnlichen fall und der vermieter stand hinter mir schon weil er selber nicht auf die kosten sitzen bleiben wollte............... aber wie auch immer.............viel glück und erfolg für eure WG

Wieso sollte die Haftpflicht hier nicht greifen??? Eine "Hausrat" hat ein Vermieter normalerweise nicht...

Das wäre zwar eigentlich ein Mietsachschaden. Schäden an Glasflächen sind aber ausdrücklich ausgeschlossen, da diese separat versichert werden können. Ihr könnt als WG eine Glasversicherung abschließen. Die kostet ca 50 € im Jahr und schließt sämtliche Scheiben im Haushalt ein.

Jedoch habe ich gelesen, dass Schäden an gemieteten Gegenständen/Geräten nicht unter die Haftpflichtversicherung fallen.
Doch selbstverständlich tut sie das...
Mein Vater meint, dass mein Vermieter als Eigentümer den Schaden über die Hausratversicherung abwickeln soll.
Sowas hat ein Vermieter normalerweise nicht...
Garantiefall?
Evtl., falls sich der Händler nicht querstellt...
Meine Haftpflichtversicherung?
Für alle Beteiligten die beste Lösung...
Hausratversicherung des Vermieters?
Die gibt es nicht
Muss mein Vermieter tatsächlich für einen fremdverschuldeten Schaden an seinem Eigentum aufkommen?
Nein, sofern das Fremdverschulden nachweisbar ist...
Aber nur wenn feststeht, dass der Schaden wirklich durch einen Materialfehler entstand. Das dürfte schwierig werden. Am ehesten hilft hier noch ihre Hausrat! Die Privathaftplicht der Mieterin greift hier nicht. Deshalb sollte man mind. eine Haftpflicht- UND eine Hausratversicherung besitzen.