Rückzahlung ans Arbeitsamt, wer legt die Rate fest?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit den Ämtern muss man immer etwas vorsichtig sein, wenn die Geld bekommen, denn die schicken nicht den Gerichtsvollzieher, sondern den Zoll vorbei und die kennen nun wirklich kein Pardon. Daher würde ich Dir raten auf jeden Fall mit denen das Gespräch zu suchen und eine Ratenlösung zu finden, die für beide Parteien Zumutbar und Gerechtfertigt ist.

du selbst legst immer die rate fest, nicht das amt, kann sogar 5€ im monat sein und die können sich nicht beschweren, weil dein lebensunterhalt immer gesichert sein muss, lass dich nicht auf 50€ ein, es sei denn du willst es so.

ramona100 
Fragesteller
 17.12.2010, 10:54

die Dame am Telefon hat sich auf garnichts eingelassen und es wurde bisher ein Beitrag von 15,- gezahlt. Nun wollen die aber 30,- haben. Das sei im März (Stundungsbescheid) von denen so festgelegt worden. Die Rückzahlungen gehen an die ARGE und die ARGE sagt, wenn es vorher keine Probleme mit der Rückzahlun gab, gibt es keinen Grund die Rate zu erhöhen.

Omega3000  17.12.2010, 11:03
@ramona100

setz einfach ein schreiben an die arge auf das du nicht mehr soviel zahlen kannst weil es finanziell nicht mehr geht. hab ich auch gemacht, habe mich von 50€ auf 20€ runterstufen lassen, bei mir ging es ohne probleme.

ramona100 
Fragesteller
 17.12.2010, 11:07
@Omega3000

die Zahlungen gehen ja nicht an die ARGE, sondern an die Agentur für Arbeit. Zwar sind die Rückzahlungen für das geleistete Geld von der ARGE, jedoch laufen die Forderungen über die Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit will bei nichteinhaltung der Raten den Arbeitsvertrag und die letzten drei Kontoauszüge, sowie Unterlagen über andere Gläubiger.

Am besten du rufst bei der jeweiligen Stelle (Zollamt) an. Meist kann man sich recht human telefonisch auf eine angemessene Rate einigen. Wenn du weniger als die vereinbarte Rate zahlst kann ein Gläubiger in der Regel den gesamten Restbetrag mit einem Mal einfordern. Besser du rufst da mal an.

Das Arbeitsamt darf das.

Wenn dann einer nicht zahlt, verlangt das Arbeitsamt wahrscheinlich den Rest auf einmal.


Vielleicht kann man mit einem Mitarbeiter dort über die Höhe der Rate reden. Das sind ja schließlich auch Menschen!

ramona100 
Fragesteller
 17.12.2010, 10:55

habe bereits @omega dazu geschrieben, was wenn man den Rest nicht auf einmal zahlen kann ?

anjanni  17.12.2010, 11:33
@ramona100

Dann passiert dasselbe, was bei jeder anderen Pfändung auch passiert...

Man kann telefonisch die Raten vereinbaren, das ist kein Problem, man kann mit denen reden.