Rückgaberecht bei Kater Murphy?
Hallo, mein Freund hat sich vor ca. 3 Wochen einen Kater (ca. 9 Monate alt) zugelegt. Im Laufe der nächsten Tage/Wochen hat sich herausgestellt, dass ich allergisch auf Katzen reagiere. Aus diesem Grund haben wir einen neuen Besitzer für den Kleinen gesucht und gefunden. Gestern ist er dann ins neue Heim gezogen. Heute meldet sich die Dame bei mir und meint er zwickt ein wenig, wenn man ihn hochhebt und dass sie ihn ihn deswegen zurückgeben wolle, wenn er das Verhalten nicht ablegt. Dieses beschriebene Zwicken hat er bei uns allerdings nie gezeigt. Mein Freund konnte ihn immer ohne Probleme hochheben. Wie oben aufgeführt, ist er noch recht jung und auch erst seit gestern im neuen Heim. Dass er da noch nicht alles mit sich machen lässt, sollte wohl jedem klar sein. Meine Frage: kann die Käuferin den Kater deswegen zurückgeben bzw. müssen wir ihn zurücknehmen? Ich weiß, das klingt tierfeindlich, aber ich bekomm wirklich schrecklichen Juckreiz und Ausschlag durch den Kleinen, was ein weiteres Zusammenleben absolut unmöglich macht. Wir waren daher sehr froh ein neues Zuhause für ihn gefunden zu haben.
8 Antworten
Nein müsst ihr nicht!!
Tiere sind generell immer vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
Allerdings würde ich mir überlegen ob ihr euch nicht noch mal um hört und jemand neues sucht, für den Fall das er wirklich zurück zu euch soll, könnt ihr ihn dann direkt dort hin geben, denn wenn die Person jetzt schon so anfängt, hätte ich an eurer Stelle wirklich Bedenken ob sie ihn generell gut behandelt und mit ihm klar kommt!
Lg,
Lilith
Erstmal ist die Frage, ob ihr einen Vertrag gemacht habt und was ggf. drin steht.
Natürlich ist das Zwicken kein Grund, den Kater zurück zu geben.
Das Verhalten der Käuferin zeigt leider, dass sie keine Ahnung von Katzen hat und offenbar auch nicht den Willen und die Geduld, sich mit dem Tier anzufreunden. Wenn sie nur etwas für das Tier empfinden würde, würde sie nicht schon einen Tag später rummäkeln. Der arme Kater ! Die Frau ist herzlos.
Daher ist die Gefahr auch sehr groß, dass sie, wenn ihr den Kater nicht zurücknehmt, ihn einfach aussetzt.
Aufgrund ihres Verhaltens wäre es sogar gut, wenn sie den Kater wieder zurück geben würde, damit er ein gutes Zuhause bekommt.
Ich würde euch vorschlagen, schon mal nach einem neuen Zuhause für den Kater zu suchen, denn es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Frau ihn wieder weggeben will. Schaut euch nur diesmal die Leute vorher genau an!
So müsste der kleine Kerl evtl. nicht wieder zu euch zurück.
Also eine Rückgaberecht bei Sach- und/oder Rechtsangelegenheiten besteht schon, insbesondere bei Händlern (was ihr ja nicht seid).
Tiere sind Sachen rechtlich betrachtet ( Paragraph 90a BGB). Sprich, wenn diese Sache nicht, wie im beschriebenen Zustand ist, dann sind die Mängel zu beseitigen bzw. im letzten Schritt zurückzunehmen, also Rücktritt vom Kaufvertrag.
Aber: ein Mangel bei einem Tier wäre bspw. eine Krankheit aufgrund fehlender Entwarnung o.ä., die eindeutig als erbracht gegolten hat. Das Verhalten eines Tieres zählt nicht dazu.
Bei einer Sachmangelhaftung besteht das Recht vom Vertrag zurückzutreten: § 434, 437, 440, 323 und 326 BGB. Es kommt natürlich darauf an, wie der Fall gestrickt ist, um die richtige Anspruchsgrundlage. Vom Widerruf wurde nichts geschrieben.
Mal abgesehen davon das sich Katzen bekanntlichermaßen nicht nach dem Willen ihres Frauchens richten und sich schon mal gegen Hochhalten und Schmusen wehren: Ein Irrtum ist der Sache fällt dem Kaufer an und als Privatverkäufer ist Rückgabe immer ausgeschlossen.
Das erklärt man ihr ruhig und gibt Tips, wie man erkennt, wann er beschmutzt werden möchte, was man zu respektieren hätte.
G imager761
Vollidiotin.. am ersten tag nimmt man die neue katze ja auch nicht schon hoch..
Ich persönlich würde ihn unbedingt zurück nehmen.. ihr denkt garnicht auf was für dumme ideen menschen kommen, wenn sie ein tier loswerden wollen.. ihr könnt ja schon weiter nach einem neuen zu hause suchen.. ansonsten.. das tierheim berlin ist für katzen absolutin ordnung und sie nehmen ihn auch mit Sicherheit auf.
Falsch. Auch für Händler gilt: Ein (freiwilliges) Rückgaberecht muß ausdrücklich vereinbart sein und ein (gesetzl.) Widerrufsrecht n. § 312d BGB gilt nur bei Online-Handel.