Restschuldversicherung Widerruf/gekoppelter Vertrag?
Wie ist die aktuelle Rechtslage bei Restschuldversicherung mit gekoppelten Kreditvertrag (Versicherungssumme wird direkt abgezogen bzw. der Kredit um die Summe erhöht) bei Widerruf innerhalb der Frist? Bleibt der Kreditvertrag davon unberührt (bzw. wird dementsprechend abgeändert damit die Summe des Restschuldversicherungsvertrages raus ist), oder können beide nur gemeinsam widerrufen werden?
1 Antwort
Da es sich eben nicht um ein Kopplungsgeschäft handelt, da diese in Deutschland verboten sind, sind beide Verträge unabhängig voneinander zu betrachten.
Zwar wird das Ganze aufgerechnet und in einer Summe eingezogen, dass dient aber nur der Vereinfachung.
Du kannst die Restschuldversicherung jederzeit kündigen, ohne das der Kredit davon berührt wird. Sprich der Kreditvertrag bleibt weiterhin bestehen, Du hast lediglich den Schutz nicht mehr. Reiche einfach die Kündigung/den Widerruf für die Restschuldversicherung bei der Bank ein, dann wird diese gekündigt/widerrufen und die Rate entsprechend verringert.
Danke für die Antwort, ist bereits erfolgreich so geschehen.