Rest nach Zwangsversteigerung

6 Antworten

Die Immobilie sollte verkauft werden (und damit die Gläubiger bedient...), bevor es zur Zwangsversteigerung kommt.

Denn bei einer Zwangsversteigerung gehört der Erlös daraus den Gläubigern...

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 109 ZVG - Verfahrenskosten und Überschuss

"(1) Aus dem Versteigerungserlöse sind die Kosten des Verfahrens vorweg zu entnehmen, mit Ausnahme der durch die Anordnung des Verfahrens oder den Beitritt eines Gläubigers, durch den Zuschlag oder durch nachträgliche Verteilungsverhandlungen entstehenden Kosten.

(2) Der Überschuss wird auf die Rechte, welche durch Zahlung zu decken sind, verteilt."

helmutgerke  26.10.2011, 09:31

(2) Der Überschuss wird auf die Rechte, welche durch Zahlung zu decken sind, verteilt.">

...und was heißt das nun für den Fragesteller?

Anton96  09.11.2011, 18:48
@helmutgerke

Er bekommt nichts ist aber Schuldenfrei

Wenn alle Kosten (Verfahren) gedeckt sind, die Gläubiger bedient sind, gehört ein anfallender Restbetrag dem ehemaligen Eigentümer. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Fall eintritt, dürfte allerdings sehr gering sein.

Wird nur graue Theorie sein, denn wenn die Bank ihr volles Geld hat, wird sie Dir wahrscheinlich für die Nichteinhaltung der Festzinssatzvereinbarungen und für Gebühren noch mehr Geld abnehmen. Wenn wirklich nach Abzug aller Forderungen und Kosten was übrig sein sollte, bekommt dieses Geld natürlich der oder die Eigentümer.

ich würde sagen das kann man dann selbst behalten. ist ja dein eigentum was verkauft wurde.

jedoch kommt das denke ich eher selten vor...

entweder die anstehenden Gläubiger,was sehr wahrscheinlich ist,bei Zwangsversteigerung,oder der frühere Besitzer.