Renovierungspflicht beim Auszug?

6 Antworten

Wenn es so vereinbart wurde, ist diese Klausel vom BGH aufgehoben worden. Schönheitsreparaturen sind nötig, wenn sie nötig sind.

Und wenn 10 Jahre nicht gemalert, und auch der Schaden nicht dem Vermieter angezeigt wurde, sollte vorsorglich die Haftpflichtversicherung eingebunden werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ob du das musst oder nicht, hängt davon ab, was diesbezüglich in deinem Mietvertrag vereinbart ist. Bitte teile das im Wortlaut mit, danach kannst du Konkretes erwarten, so auch vom albatros.

Bleib schön gesund!

In 10 Jahren kannst Du locker einmal die Türen streichen. Bei den Doppelfenstern war es so geregelt, wenn sie abnehmbar sind, dann Vermieter Sache. Die fest eingebauten Fenster hast Du nur innen zu streichen.

albatros  24.03.2020, 16:41
 Die fest eingebauten Fenster hast Du nur innen zu streichen.

Aber auch nur dann, wenn wirksam vereinbart. Wenn nicht ausdrücklich das nur für innen vereinbart sein sollte, ist die Klausel insgesamt unwirksam.

Was wurde im Mietvertrag vereinbart?

Gut möglich, dass es hier unzulässige Klauseln gibt und du überhaupt nicht renovieren musst.

Aber der Fensterkit bröckelt ab, ist an einigen Stellen gar nicht vorhanden.

Hast du diesbezüglich deinen Vermieter angesprochen?

Gut möglich, dass der Vermieter vor einer Neuvermietung neue Fenster verbauen lässt.

Schließlich ist er u. a. gesetzlich verpflichtet dem neuen Mieter einen Enerigiepass auszustellen.

Du kannst beim Mieterverein nachfragen, wenn Du Deinen MIetvertrag vorlegst.

albatros  24.03.2020, 16:41

... und Mitglied geworden bist...

schleudermaxe  24.03.2020, 16:46

Bitte wen? Die kennen doch meist nicht einmal ihr eigenes Mieterlexikon.