Renovierung- Umbaulärm, (Klopfen, Bohren, Hämmern) Zeiten

4 Antworten

Zunächst einmal gibt es zwar eine Hausordnung - die ist aber zunächst einmal und in erster Linie nur für die Mieter bzw. Hausbewohner bindend. Und nicht für gewerbliche Unternehmen. Wenn hier also eine Mittagsruhe von 12 - 15 Uhr angegeben ist, kannst Du nicht erwarten, dass die Arbeiter ihre Mittagspause von 12 - 13 Uhr machen (in der Regel machen die ja bis zu 1 Stunde Mittagspause) und dann von 13 - 15 Uhr sich still in der Ecke beschäftigen. Mir ist hier aber auch nicht bekannt, dass es hier eine gesetzliche Regelung gibt, wenn die Hausordnung von den tatsächlichen Arbeitszeiten der Handwerker abweicht.

Auch für Handwerker gillt die Lärmschutzverordnung,und deren Ruhezeiten müsen eingehalten werden,und eine Mittagsruhe gibt es nicht mehr,in der Zeit von 13-15 Uhr darf gearbeitet werden.

Das sollte in der Hausordnung geregelt sein. Wenn nicht gelten nur die Ruhezeiten