Rechtssubjekte und Rechtsobjekte

3 Antworten

Sparkassen gehören mehrheitlich den Kommunen also der öffentlichen Hand.

Die Erzielung von Gewinnen ist bei Sparkassen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebes - sie ist im Gegensatz zur Deutschen Bank ein öffentlich-rechtliches Institut- erfüllt also quasi einen gemeinnützigen Zweck. Die Deutsche Bank hat letztendlich nur den Zweck ihre Aktionäre durch hohe Gewinne zu bedienen.

Das liegt an der Geschäftsform. Akriengesellschaften sind immer juristische Personen des privaten Rechts.