Rechtsfrage Vorfahrt genommen beim abbiegen

6 Antworten

Ein solch schwerer Schaden wurde doch von der Polizei aufgenommen und dokumentiert. 

Außerdem hat dein Vater doch einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Was willst du denn jetzt noch von anderen Laien erfahren?

Die ganze Sache wird von einem Gericht entschieden. Da nützen dir auch keine Prognosen.

Crack  27.04.2015, 20:19

Was willst du denn jetzt noch von anderen Laien erfahren?

Eigene Erfahrungen z.B. lieber Hans.

Oder auch fachkundigen Rat. Denn nicht alle User bei GF raten einfach so ins Blaue hinein...

Hallo PeterPanski12,

aus Deiner Schilderung geht leider nicht ganz eindeutig hervor, wo der Andere Fahrer her kam. Du schreibst:

 Ich bremse schon ab auf ca. 20-30 km/h, den Blinker schon vorher gesetzt, so kurz vorm abbremsen. Noch einmal Schulterblick gemacht bzw. einmal wo ich langsamer wurde und danach als ich kurz davor war abzubiegen. beim abbiegen hat er mich von LINKS mit ca. 100 sachen erwischt.

Das heißt:

Er könnte links aus der Seitenstraße gekommen sein, in die Du abbiegen wolltest, dann dürfte man Dir aber vermutlich keine Teilschuld angelastet werden oder

Er hat wollte Dich in dem Moment mit 100 km/h überholen, als Du abbiegen wolltest.

Zum Abbiegen sagst das Gesetz folgendes:


§ 9 StVO - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen UND nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.


Hättest Du unmittelbar vor dem Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet, hättest Du aber auf jeden Fall erkennen müssen, dass sich von hinten ein wesentlich schnelleres Fahrzeug nähert und hättest den Abbiegevorgang abbrechen müssen.

Aber da es zu einem Unfall gekommen ist, bist Du der Verpflichtung auf den nachfolgenden Verkehr zu achten ganz offensichtlich nicht nachgekommen, denn sonst hättest Du den anderen Verkehrsteilnehmer bemerken müssen.  Dieser Verstoß gegen den § 9 der Straßenverkehrsordnung kann dann dementsprechender Weise dazu führen, dass Dir zivilrechtlich eine Mitschuld an den Unfall gerechtfertigter Weise gegeben wird.

Dann schreibst Du:

Aber außer einen blauen Auge hat er auch nichts.

Das heißt, der Unfallgegner, ist zwar nicht schwer, aber zumindest leicht bei dem Unfall verletzt worden.

Es wäre also möglich, dass der Unfallgegner einen Strafantrag nach folgender Rechtsgrundlage stellt:


§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 


Aber selbst wenn es zu keinem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung kommt, bzw. die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dich einstellt, kann noch ein Bußgeldbescheid auf Dich zukommen, der laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aussieht:


Tatbestandsnummer: 109114

Tatvorwurf: Sie bogen nach links/rechts *) ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 9 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 35.2 BKat; § 19 OWiG

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Schöne Grüße
TheGrow

Ob du geblinkt hast oder nicht,dürfte keinen interessieren,da es keinen unabhängigen Zeugen gibt. Warum soll man dir mehr glauben,als dem anderen Aussagen von Mitfahrern sind sowieso Gefälligkeitsaussagen.Aber wo der Anwalt was draus machen könnte ist das Überhohlen Im Einmündungs/Kreuzungsbereich.Da wäre es sowieso unrelevant,ob du nach links geblinkt hast,oder nicht,da in dem Bereich meiner Meinung nach überholverbot gilt.Erst recht wenn der Vorausfahrende stark seine Geschwindigkeit verringert hat,und dadurch unklare Verkehrsverhältnisse entstanden sind.So ungefähr steht es im Gesetzestext.Aber das wird ein Anwalt für Verkehrsrecht alles wissen.

JotEs  27.04.2015, 17:58

Es gibt kein grundsätzliches Überholverbot auf Kreuzungen.

dv946  27.04.2015, 18:37
@JotEs

In dem Fall ja.Weil vor der der Einmündung/Kreuzung durch die starke Verminderung der Geschwindigkeit des Vorausfahrenden eine unklare Verkehrslage entstanden ist.In dem Fall darf nicht überholt werden,ob der Vorausfahrende blinkt oder nicht.Das sagt das Gesetz.

TheGrow  27.04.2015, 19:30
@dv946

Es ist eigentlich relativ irrelevant, ob hier ein Überholverbot galt oder nicht, es geht ja nicht drum, wer die alleinige Schuld am Unfall trägt, sondern die Fragestellung bezieht sich auf die Teilschuld und die sehe ich hier durchaus auch beim Fragesteller.

Der § 9 der StVO  sagt aus:

Vor dem Einordnen UND nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten

Hätte der Fragesteller tatsächlich den auf den nachfolgenden Verkehr geachtet, hätte er erkennen müssen, dass sich ein nachfolgendes Fahrzeug mit 100 km/h, sprich mit wesentlich höherer Geschwindigkeit nähert und er hätte in dem Fall den Abbiegevorgang nicht durchführen dürfen. Somit hat sich nicht nur der Überholende falsch verhalten, sondern auch der Abbiegende, sprich der Fragesteller.

Aus diesem Grund dürfte die Frage, ob der Fragesteller eine Teilschuld an dem Unfall trägt eindeutig zu bejahen sein.

Man wird Dir zu recht eine Teilschuld zuweisen, denn Du hättest Dich als Linksabbieger auf jeden Fall vergewissern müssen, dass Du nicht gerade selbst überholt wirst. Einen Linksabbieger treffen besondere Sorgfaltspflichten, die nicht hinter denen des Überholdenden zurücktreten. Du hast ganz offensichtlich den Unfall mitverschuldet. Dein Anwalt wird Dir das ausführlich erklären.

Crack  27.04.2015, 20:20

Dein Anwalt wird Dir das ausführlich erklären.

Wenn er korrekt arbeitet sollte er das tun...

Quatsch, du hast den Blinker gesetzt (ich gehe davon aus dass er funktioniert und nicht sonderlich verdreckt oder unkenntlich war) und er muss aufmerksam fahren und den Sicherheitsabstand so einhalten dass er sicher ohne Unfall bremsen kann. Auch auf äußere Einflüsse wie Sonnenstrahlen muss er Rücksicht nehmen und sein Fahrverhalten drauf anpassen. Es war seine Schuld und ende.

suzisorglos  27.04.2015, 17:35

Blinker setzen genügt nicht! Als Linksabbieger hat man besondere Sorgfaltspflichten, zum Beispiel die "doppelte Rückschaupflicht". Man muss sich vergewissern, dass durch den Abbiegevorgang andere Verkehrsteilnehmer - z.B. Überholdende - nicht behindert oder gefährdet werden.

Crack  27.04.2015, 20:12

Es war seine Schuld und ende.

Das sehe ich nicht so.

Hier wird es auf eine Teilung der Schuld hinaus laufen, Urteile dazu gibt es genug - für und gegen beide Seiten...