Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schroeder?

12 Antworten

Meine 1. Frage ist: Stimmt die Behauptung - handelst du gewerblich bist aber als "Privater" bei eBay angemeldet?

Kaufst du Ware mit dem Zwecke sie gewinnbringend zu verkaufen? (illegal)

Oder:

Hast du viel Ware weil du z.B. eine Sammlung auflöst (Lego, Märklin, Briefmarken usw. ), oder einen Haushalt auflöst? Das erkannt man sofort und ohne Zweifel an der Art der Ware.

Stelle die Frage doch mal, aber mit etwas mehr Hintergrund auf dieser Seite:

https://www.frag-einen-anwalt.de

Ist nicht kostenlos aber du bekommst eine rechtsverbindlich Auskunft.

Tipp: Lass auf keinen Fall die Fristen auslaufen!

Könnte es sein, dass das hier auf Dich zutrifft?

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Du kannst Deine Frage auch mal in der ebay-Community stellen:

https://community.ebay.de/

Und Du könntest Deinen eBay-Nick nennen, aber das traust Du Dich vermutlich nicht.

Wenn du nicht in einem gewerblichen Rahmen verkaufst, brauchst du gar nichts machen. Abwarten was als nächstes kommt.

iq1000  24.12.2019, 10:32

Man sollte Abmahnungen nicht ignorieren.

Yetanotherpage  24.12.2019, 23:16
@iq1000

Ich ignore sie. Dem Mahnbescheid widersprech ich, falls einer kommt, und dann soll ein Richter das klären. (Soweit kam es bisher nicht bei ~10 Abmahnungen)

Bist du denn ein gewerblicher Verkäufer bzw verkaufst du in den Mengen das du einer sein solltest?