Rechtliche Grundlagen um Whiskys in Proben selbst abzufüllen und zu verkaufen?
Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken unseren Geschäftspartnern kleine "Kosteproben" teurer Whiskys anbieten zu wollen. Die Frage ist nun: Darf ich selbst umfüllen und Flaschen mit den Daten des Herstellers beschriften? Also keine originalen Labels, sondern selbst gemacht mit Hinweis auf Hersteller. Gibt es eine Art Umfüllverbot? Also dürfen in Deutschland nur originale Flaschen verkauft werden oder auch umgelabelte Flaschen, wobei der Hersteller usw. natürlich genannt wird?
Danke für die Antworten...
4 Antworten
abfüllen ja, verkaufen nein
Du willst sie doch nicht verkaufen, oder?
das darfst du nicht. Das ist unlauterer Wettbewerb. Du musst die Genehmigung des Herstellers einholen, Hygiene Vorschriften beachten, Gewerbe eies Abfüllers anmelden, Sollmenge einbehalten, genug Luft lassen. Ich weiss nicht ob in Deutschland solcher dinge von Hand erlaubt sind ? Die Flaschen oder Flakons müssen versiegelt oder gut verkorkt sein. Dann kommt eventuell die sache mit der Alkoholsteuer dazu. Frage beim Gewerbeaufsichtsamt nach. Proben dürfen nicht verkauft werden, denke daran. Sonst sind es ja keine Proben.
Deine Frage ist jetzt ja schon ein bisschen her, aber vielleicht interessiert dich ja das folgende Video:
http://www.youtube.com/watch?v=KvJAq4oWZ4o&list=UU-p_XuItNNwUfTP-wES1IWw&index=3&feature=plpp_video
und zwar wird da ab 6 min 24 sek genau dein Thema behandelt. Der Typ ist übrigens ein Versandhändler, der die Flaschen für seinen Versand online verkostet. Ich will hier keine Werbung für seine Seite machen, aber er erläutert recht schön, welche Hindernisse es beim Versand von selbst abgefüllten Whiskys gibt.