ratenkauf bei einem haus innerhalb der familie

9 Antworten

Nehmen wir an deine Schwester kauft deiner Mutter das Haus ab und wird Besitzerin des Hauses.Dann mal angenommen deine Mutter verstirbt (sie ist ja schon eine betagte Dame).Das Haus gehört dann,da es ja schon vor dem Tod deiner Mutter in den Besitz deiner Schwester übergangen ist,nicht mehr zur Erbmasse (ob das auch so ist wenn die Raten nicht nicht komplett abbezahlt sind,weiß ich nicht.Da müßte man einen Anwalt fragen).Nun hättest wenn deine Mutter bis zu ihrem Tod Eigentümerin des Hauses geblieben wäre und ihr beide (deine Schwester und du) gemeinsam das Haus geerbt hätten,Anspruch auf einen Teil des Hauses gehabt,bzw auf Auszahlung,da man ein Haus ja schlecht teilen kann.Das hast du nicht wenn das Haus schon vorher deiner Schwester gehört,da es dann,wie ja schon bereits erwähnt nicht mehr zum Erbe zählt.Nun nehmen wir aber mal an (wie gesagt,ich weiß nicht was das Vater Staat in diesem Fall sagt) das Haus gehört beim Tod deiner Mutter noch nicht vollständig deiner Schwester,da sie es noch nicht komplett abbezahlt hat (womit du ja rechnest).Nun würde ja deine Mutter,würde sie noch leben,weiterhin Geld von deiner Schwester für das Haus bekommen.Ob sich nach dem Tod deiner Mutter dieses Anspruch dann auf dich übertragen würde,deiner Schwester also den noch ausstehenden Betrag an dich bezahlen müßte,entzieht sich meiner Kenntnis.Wie gesagt,du müßtest dich beim Anwalt erkudindigen

Die ganze Erbrechtliche Geschichte ist so kompliziert, da würde ich an Deiner Stelle zusammen mit Deiner Schwester einen Notar aufsuchen, der Euch da sicher besser beraten kann als wir hier.

unter uns aufgeteilt wird, oder wie verhält sich das alles?

Wenn die Mutter stribt, dann erben die Erben das Vermögen als Gesamtrechtsnachfolger. Dazu gehört auch der Ratenzahlungvertrag. D.h. das Geld ist dann an die Erbengemeinschaft zu zahlen. Die Erbengemeinschaft muß dann dieses Vermögen auseinandersetzen. Sinnvoll wäre eventuell im Kaufvertrag gleich eine Auseinandersetzungsklauses festzuhalten. Das heißt, das das Geld im Falle des Todes an die Erben im Verhältnis ihrer Erbquote zu zahlen ist.

Von einer sofortigen Fälligkeit und Auszahlung an die Erben im Todesfall sollte man eher absehen.

wäre meine Mutter drin wohnen geblieben, würden wir beide das haus ja nach ihrem tod erben.

Erbrechtlich hat ein reiner Vermögenstausch keine Auswirkungen. Anstelle des Hauses fällt ja nun der Kaufpreis, soweit er nicht ausgegeben wurde in das Erbe.

Wenn Deine Mutter nun ausgezogen ist: Zahlt sie woanders Miete (im Pflegeheim-oder wo auch immer?)

Deine Schwester spart aber nun ja auch Ihre Miete ein. Daher finde ich es relativ unfair Dir gegenüber, dass sie mit Ihrer "eingesparten" Miete - den Betrag den Deine Mutter ja nun anderweitig einsetzen muss-das Haus somit abzahlt.

Entweder solltet Ihr die 800€ aufteilen (z.B. 300,-€ ist eine Miete und nur 500,-€ Abtrag) oder Ihr solltet wenigstens Zinsen auf den Kaufbetrag rechnen lassen.

Ich denke auch Ihr solltet Euch bei einem Anwalt (oder vielleicht schon mal guten Immobilienmakler) erkundigen.

Die Frage ist: wird denn ein Kaufvertrag geschlossen werden? Bei Immobilien muss das nicht nur schriftlich, sondern auch vor einem Notar geschehen.

Wenn Deine Mutter stirbt, gehört ihre Forderung an Deine Schwester ja zur Erbmasse. Das heißt, Deine Schwester ist Dir dann die Hälfte des Restbetrages schuldig.

Schließt lieber einen Erbvertrag ab und lasst Euch dazu vom Notar beraten.