Psychologisches Gutachten für BG

3 Antworten

Hoi.

Naja, ich würde hier mal die Kirche im Dorf lassen. Es ist ein Gutachten wie jedes andere auch.

Außerdem hängt die Dauer der Befragung eh auch stark vom Fragesteller ab - wie genau geht er/sie ins Detail. Und natürlich kommt es auch auf die Verletzung an - hast du ein Bein verloren, werden sie anderes fragen als wenn du einen Schnitt im Finger hattest und nun auf PTBS gehst.....

Ciao Loki

P.S.: Eure Diskussion ist schon putzig, irgendwie. Die BG(natürlich auch alle Ärzte) sollen den Knöchelschaden nie betrachtet haben und jetzt spendieren sie eine OP? Kann nicht zur OP zwingen? Nö, aber dann gibts auch keine oder weniger Leistungen...

Die Fälle, wo eine psychologische Begutachtung in Frage kommt, sind zu komplex, als das hier mit einigen Floskeln "die BG willl ja nicht zahlen" das ausdisskutiert wird.

Hi,da muss ich leider Widersprechen. Es gibt sogar Rechtssprechungen wo festgehalten wurde, dass ein Patient nicht verpflichtet werden kann, körperliche Eingriffe mit einen Restrisiko über sich ergehen zu lassen. Dieses ist der Fall bei einer OP. Die BG wäre in so einem Fall sogar verpflichtet die Rente ohne Abzüge an den Versicherten zu zahlen.

Ah Berufsgenossenschaft: Da wird bis ins Kindesalter nach Gründen gesucht, das es psychosomatisch ist. Das was du hast. Das haben wir in der Familie auch gerade durch. alles wird gedeutet. Körperhaltung, ob du gewaschen bist, gepflegt, etc. Das ganze diente, damit sie fein raus sind. Übrigens: in unserem Fall wird das Körperteil demnächst operiert.()

Hm....naja ein Befund meiner Psychologin habe ich bereits dass meine Krankheiten alle samt auf den arbeitsunfall zurück zu führen sind. Mehrere Orth.Gutachten ebenfalls. Jetzt kommt eben nun ein psychologisches, da ich keine erfahrungen auf diesem Gebiet habe würde mich mal Interessieren wie man da so reagieren muss, und vorallem wielange das Gutachten dauert.

@steffen0902

es dauert ca. 1 Stunde. Gut, aber letztenendes wollen die abgrenzen, WAS ist unfallbedingt und was nicht. eine über Seiten langes Gutachten, mit Schmunzelcharakter. Du kannst es nur auf dich zukommen lassen. Viel Glück

@Michellin

Ok,naja da geh ich mal davon aus, dass vieles auf die Kindheit zurückzuführen geht. Das zumindest erhofft sich dann wahrscheinlich die BG. Aber das mit eurer OP verstehe ich nicht wirklich. Euch kann doch keiner zu einer OP zwingen? Habt ihr den wenigsten gegen die BG gewonnen? Mein Fall liegt 13 jahre zurück,solange Kämpfe ich bereits

@steffen0902

Die BG hatte mit dem Gutachten das ganze abgeschlossen . im Februar. Von Sept.- Febr. Untersuchungen. Nichts gefunden() Psych. Gutachten. Jetzt draußen Untersuchung Sprunggelenk kaputt. OP sept. Sensatioell

@Michellin

Hört sich nicht gut an,aber wieso OP Bevor du kein Gutachten über das tatsächliche Schadensbild hast, würde ich keine OP machen lassen. damit verändert Du ja quasi das Schadensbild und es kann dann keiner mehr Nachvollziehen, wie vor der OP das schadensbild war. Die BG darf dich in keinem Fall zu einer OP zwingen. Du sagst der Fall sei abgeschlossen? Hast du in der sache einen RA? Wenn ja soll Sie Klage erheben, durch eine gerichtliche Entscheidung bekommt meist der Kläger(in diesem Fall Du) recht.

Das lass ruhig über dich ergehen,denn mit Sicherheit wird es nicht das erst sein.Kannst auch im Internet darüber alles lesen,viel Spaas

wie ruhig über mich ergehen lassen? hast du erfahrungen mit solch einem Gutachten?