prüfungstag=Arbeitstag?

5 Antworten

Geregelt im BBiG, §15: Freistellung - Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. --- Aber: Wenn die Prüfung an einem arbeitsfreien Tag ist, gibt es da ja nichts vom Arbeitgeber/Ausbildenden freizustellen. Ein Ersatztag (z. B. der Samstag, kommt da nicht zum tragen - es sei denn Du hättest einen superguten Chef, der das freiwillig machen würde.

alexmais  07.06.2009, 16:43

Wollte noch den Link zum BBiG einfügen, wurde nicht akzeptiert und als "Spam" gewertet. Google einfach nach BBiG und Du findest den Text.

Das wird als Arbeitstag gezählt du hast also für diesen Tag frei musst Samstag nicht arbeiten. Viel Glück bei der Prüfung

alexmais  07.06.2009, 16:47

Der Prüfungstag wird als Arbeitstag gerechnet. Dieser aber ist Montag. Hat mit Samstag nichts zu tun, also nicht frei am Samstag.

senseless333 
Beitragsersteller
 07.06.2009, 16:21

danke :-D

Der Arbeitgeber muss dir am Prüfungstag frei geben,somit brauchst du am Samstag auch nicht arbeiten.Viel Erfolg bei der Prüfung.

alexmais  07.06.2009, 16:46

Der Samstag ist kein Prüfungstag und somit braucht der ARbeitgeber da nicht frei zu geben. Der Prüfungstag ist Monatg!

lenzing42  07.06.2009, 17:22
@alexmais

Das hab ich wohl verstanden.Da am Montag,dem Prüfungstag, vom Arbeitgeber frei gegeben werden muss,braucht am Samstag nicht nachgearbeitet werden.

Hmmm also ich hatte am Prüfungstag frei ist glaub ich auch so vorgeschrieben.Lg

Frag doch in der Schule nach, wie es üblich ist.