Privatverkauf Ebay, "Fälschung"

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Erstmal bietet Adobe selbst diverse Hilfe an wenn man Opfer einer Raubkopie geworden ist. Evtl. gibt es sogar Geld von ihnen. Das gilt aber nur für Käufer. Verkäufer sind ja i.d.R. die Täter. Wie das nun bei dir ist, weiß ich nicht - du müsstest zumindest den anschwärzen der dir das vorher verkauft hat. http://www.adobe.com/de/antipiracy/identify-and-avoid-piracy-recognize-it.html

Dann kann man beim Support auch telefonisch die Serial überprüfen lassen. Das solltest du zuerst tun.

Wenn es gebrauchte Lizenzen sind und sie registriert wurden dann muss der Vorbesitzer ein Formular (gibt [oder gab] es auch bei Adobe) ausfüllen für einen Besitzerwechsel. Sonst kann der neue Käufer das Produkt nicht auf sich registrieren. Das gilt für jede Software die beim Hersteller registriert wurde.
Weiterhin muss die Software vor der Deinstallation deaktiviert werden damit sie neu aktiviert werden kann (wobei man sie normal 2x aktivieren kann). Ist das nicht passiert muss man auch Adobe anrufen um die es zurücksetzen zu lassen.

Gibt also genug Gründe warum eine gebrauchte Softwarelizenz nicht ordnungsgemäß funktioniert und trotzdem keine Raubkopie ist.

Hi,

die Rechtslage sieht doch eindeutig aus. Du hast Raubkopien verkauft. Dabei spielt es keine große Rolle von wem du die gekauft hast. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Yetanotherpage  08.11.2013, 14:24

Nur weil die Käufer sagen es sind Raubkopien muss das noch lange nicht stimmen.

Erstmal: Du hast 2x Adobe CS MC 5.5 in der Absicht gekauft, diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Hast du dich diesbezüglich beim Finanzamt angemeldet und bei Stadt/Gemeinde prüfen lassen, ob du Gewerbesteuer-pflichtig bist? Das wäre nämlich das wichtigste bevor man sowas macht! Das kannst sonst echt böse (teuer) ausgehen.

Zu den mutmaßlichen Fälschungen: Die beiden Käufer haben das Recht die Polizei und Adobe einzuschalten. Dann wirst du noch wg. Softwarepiraterie angezeigt. Und natürlich wg. Betrugsversuches.

Was du nun tun solltest: Überweise den beiden Käufern sofort das Geld zurück. Desto länger du zögerst, desto mehr wirst du sie verärgern. Desto schneller und freundlicher du reagierst, umso eher werden sie evtl. von Anzeigen und dergleichen absehen.

Was du außerdem tun solltest: Du kannst die Person, von der du die beiden Versionen abgekauft hast, natürlich deinerseits wg. Softwarepiraterie und Betruges anzeigen.

Woran haben die Käufer die Fälschung überhaupt erkannt?

GoetheDresden  08.11.2013, 13:36

Oder sind die Keys nicht mehr gültig, weil sie auf anderen Computern weitergenutzt werden? Alles möglich! Licht wird nur der in die Sache bringen können, von dem du es gekauft hast. Offenbar stammen sie doch nicht aus seriösen Quellen.

Yetanotherpage  08.11.2013, 14:22

Für ein Gewerbe zählt auch die Nachhaltigkeit. Wenn ich was kaufe oder erstelle um es zu verkaufen dann geht das auch privat völlig in Ordnung so lange das keine Regelmäßigkeit hat.

Im Streitfall entscheidet diese Regelmäßigkeit ein Richter, aber einmalig 2 Lizenz zu erwerben nur um sie zu verkaufen würde niemand abmahnen.

Ich würde zuerst selbst die Serials bei/von Adobe prüfen lassen ob die Aussage stimmt.

Wenn es stimmt natürlich hoffen das es keine negativen Konsequenzen hat. Nicht jeder rennt gleich zur Polizei und schaltet nen Anwalt ein.

GoetheDresden  08.11.2013, 16:13
@Yetanotherpage

Naja, in Sachen Finanzamt bin ich immer vorsichtig. Deshalb habe ich mich damals angemeldet, bevor ich überhaupt irgendeinen Handgriff bzgl. Gewinn gemacht habe.

Sicher schaltet nicht sofort jeder einen Anwalt ein, aber eBay ist ein regelrechter Tummelplatz für Betrüger - eigentlich das ganze Internet.

klaranaklar  10.11.2013, 04:09
@Yetanotherpage

Für ein Gewerbe zählt auch die Nachhaltigkeit. Wenn ich was kaufe oder erstelle um es zu verkaufen dann geht das auch privat völlig in Ordnung so lange das keine Regelmäßigkeit hat.

Gilt sicherlich nicht für den Ankauf von 2 Produkten die neu ca. 800-1600€ pro Stück kosten zwecks Weiterverkauf! Wer mit solchen Summen hantiert macht dies zu 100% nicht zum privaten Vergnügen. Schon der Verkauf von zwei wertvollen Uhren wurde mal als gewerblich eingestuft.

Im Streitfall entscheidet diese Regelmäßigkeit ein Richter, aber einmalig 2 Lizenz zu erwerben nur um sie zu verkaufen würde niemand abmahnen.

Abmahnungen dienen dazu einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Den Behörden und Adobe sind Prozesskosten sicherlich egal.

dawnroqt 
Fragesteller
 10.11.2013, 08:31
@klaranaklar

Hallo,

zu den "Fälschungen" habe ich mittlerweile die Sachlage klären können, offenbar habe ich 2 Versionen erhalten welche aus dem Gewerblichen Raum stammten und diese Deaktiviert wurden, ich habe den Käufern nun eine "neue, aktive" Version zu kommen lassen, welche auch wunderbar Funktioniert!

Shit happens....

Nun denn das ist jedenfalls Glücklich ausgegangen.

Die Auktionen hatte ich je zu 800EUR Sofortkaufen eingestellt, entsprechend je 300EUR (exkl. E-bay sowie Versand Gebühren) Gewinn gehabt, dies auch als reinen Privatverkauft, ich glaube nicht das ich hierbei ein Gewerbe anmelden muss?

GoetheDresden  11.11.2013, 10:27
@dawnroqt

Wie kommt man eben mal so an 2 neue Keys für ein Programm welches Minimum aktuell 900,- Euro kostet? Ich hoffe es sind keine Keys aus Schülerversionen. Die dürfen nämlich nicht weiterverkauft und auch nicht verschenkt werden. Das könnte die Käufer evtl. in Schwierigkeiten bringen.

Du hast privat zwei gleiche Dinge gekauft und diese weiterverkauft? Aber sei es drum.

Die Käufer müssten dir natürlich nachweisen, dass ein Sachmangel vorliegt.

Wenn du so einfach hinnimmst, dass ihr rückabwickelt (oder man dir jetzt halt Fälschung zuschickt oder irgendwelche Codes nun ungültig sind usw), scheinst du ja anzunehmen, dass es sich tatsächlich um Fälschungen handelt - die Folge wäre schlicht, dass du deinerseits einen Anspruch gegen deinen Erstverkäufer hast.

Oder welche "Rechtslage" interessiert dich genau?

Freue mich über Nachfragen und will immer gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht :)

dawnroqt 
Fragesteller
 07.11.2013, 23:59

Genau, ich habe diese Privat gekauft der diese aus einer Insolvenzversteigerung erhalten hat und diese habe ich weiter auf Ebay verkauft.

Generell weiß ich nicht genau ob es jetzt welche sind oder ob man mich nun via ebay versucht über den Tisch zuziehen. Ich warte noch auf die Rückmeldung dessen von dem ich diese habe, der mir auch genauere Informationen zu den Versionen geben wird.

Droitteur  08.11.2013, 00:08
@dawnroqt

Womit wartest du noch bis zur Rückmeldung? Ich hatte deinen Sachverhalt dahingehend verstanden, dass du den Käufern die Zahlung erstatten möchtest.

Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass du über den Tisch gezogen werden sollst. Gleichzeitig ist es merkwürdig, wenn beide Käufer meinen, es wären Fälschungen - aber auch das kann wieder bedeuten, dass beide Betrüger sind (welcher Käufer prüft so etwas schon) oder dass sie es nicht sind (vllt hat Adobe erst kürzlich eine Prüfroutine entwickelt).