Privatinsolvenz - Arbeitgeber

8 Antworten

Es ist Aufgabe des Treuhänders / Insolvenzverwalters an den Arbeitgeber heranzutreten, dass dieser den pfändbaren Betrag direkt an den Treuhänder / Insolvenzverwalter, auf ein Anderkonto, überweist. Der Arbeitgeber wird insoweit Drittschuldner. Der unpfändbare Betrag wird an den Schuldner durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Ich habe es in der Vergangenheit mehrmals gemacht, dass ich mich auf die Zusagen der Schuldner verlassen habe, dass sie mir den pfändbaren Betrag überweisen. Leider haben diese mich enttäuscht und der Treuhänder / Insolvenzverwalter hat Probleme bekommen, da er eine Pflichtverletzung begangen hat. Es ist daher immer der Arbeitgeber zu informieren. An den Gerichten, wo wir tätig sind, werden teilweise sogar die Anschreiben an die Arbeitgeber abgefordert als Nachweis. Sollte sich der Arbeitgeber bei der Errechnung des pfändbaren Betrags verrechnen, haftet dieser und der Treuhänder / Insolvenzverwalter hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber. Wie der Arbeitgeber dies dann mit dem Arbeitnehmer klärt, ist für das Insolvenzverfahren uninteressant. Ich rate meinen Schuldner im Rahmen der ersten Gespräche, dass sie ihren Arbeitgeber über die bevorstehende Insolvenz informieren und sagen, dass der Insolvenzverwalter nach Eröffnung die pfändbaren Beträge von diesem abfordern müsst. Die Klauseln in Arbeitsverträgen, dass Lohnabretungen, Lohnpfändungen nicht zulässig sind, ist nonsens. Im Übrigen stellt ein Insolvenzverfahren keinen Kündigungsgrund dar.

normalerweise sollte der treuhänder alles daran setzen das der arbeitgeber keine infos über die privatinsolvenz bekommt. komisches vorgehen. normalerweise überweist der AG das gehalt auf dein konto und du überweist den pfändbaren betrag an den treuhänder. wenn du dich allerdings öfter mal nicht so ganz daran gehalten hast, dann wird er natürlich auch den anderen weg über den AG gehen

meine insolvenz läuft seit 01.07.08,der treuhänder hat sofort den arbeitgeber informiert,ohne mich zu informieren,ich habe mich an alles gehalten ,was kann ich denn jetzt noch machen

@Marny

Sinn und Ziel einer Privatinsolvenz ist es doch die Schulden weg zu bekommen. Aufgabe des Verwalters ist es hierbei so viel Geld wie möglich zusammen zu bekommen um die Schulden ab zu bezahlen. Klar wird hierbei auch der Arbeitgeber informiert und vom Verwalter beauftrag eben den pfändbaren Anteil deines Einkommen auf das Treuhänderkonto zu überweisen.

Wenn es dir unangenehm ist das dein Chef das nun weiß geh am besten von dir aus auf ihn zu und erklär ihm das. Hat doch nix mit deiner ARbeitsleistung zu tun. Geh offen damit um anstatt dich zu vestecken - das hilft mehr als du glaubst.

Du kannst das verhindern in dem Du die Wohlverhaltensphase einfach sein lässt. Hat für Dich den bescheidenen Nachteil das Deine Schulden in voller höhe erhalten bleiben. Aber Deine Gläubiger die kriegen dann Ihr Geld komplett. Du siehst also es gibt auch Vorteile.

Der pfändbare Teil deines Einkommens wird direkt auf das Treuhänderkonto vom AG überwiesen. Das steht dann auf der Abrechnung unten mit drauf.

Alles was der nicht pfändbare Teil ist wird ganz normal auf dein Konto überwiesen.

Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Teil deines Gehalts an den Insolvenzverwalter überweisen - aber eben nur den pfändbaren Teil. Das geht natürlich nur, wenn der Arbeitgeber von der Insolvenz (durch den IV) Kenntnis erlangt.