Privathaftpflicht bei Schaden an einem Boot?
Hallo Leute,
zu meiner Frage: Ich weiß aus meiner Tätigkeit als Versicherungskaufmann, dass es spezielle Bootsversicherungen gibt und diese gemäß der lex specialis Regel Vorrang haben sollten. Jedoch hatte ich noch nie einen Schaden an einem Boot zu regulieren. Ein Bekannter von mir hat eine Schiffsschraube samt Stellmotor beschädigt als er an einem auf einen Anhänger gestellten Boot vorbeigehen wollte. Das Boot gehört einem Mitmieter seiner privaten Halle. Er räumt seine Halle, weil er in eine andere eingemietet hat.
Es handelt sich wie gesagt um eine privat genutzt Lager- und Bastelhalle, nichts gewerbliches.
Nun ist ihm beim Räumen folgendes passiert. Er hat einen Karton mit Werkzeug zum Anhänger getragen. Er ging direkt am Boot vorbei und der schwere Karton fiel auf die Schraube des Schiffsmotors, der darauf gekippt ist, sich in den Boden gerammt hat und folglich Schaden erlitten hat. Sicherungen waren gegeben, sind aber durch den Aufprall verrutscht.
Der Besitzer hat es durch einen Bootsbauer checken lassen, der den Schaden auf 450 EUR wg. kaputter Schraube und Stellmotor beziffert.
Wenn ich es betrachte wie bei einer Regulierung eines Haftpflichtschadens an einem Auto z.B. bei Kaufen auf dem Supermarktplatz und mein Einkaufswagen rollt gegen, ist es unproblematisch.
Mein Problem ist nun, dass ich mit Schäden an Booten keinerlei Erfahrung habe und verunsichert bin bzgl. der Schadenmeldung, die man dem Versicherer erteilen soll.
Hat hier jemand einen guten Rat?
3 Antworten
Ich selber bin kein Versicherungsmensch - kann also nur als Laie sprechen. Ich habe eine Boots-Haftflichtversicherung für mein Boot und soweit ich das einschätze betrifft die nur die Schäden, die durch den Betrieb des Boots entstehen.
Also beispielsweise ramme ich mit meinem Boot ein anderes oder einen Steg und es entsteht ein Schaden, dann greift sie. Versenke ich mein Boot und es muss geborgen werden, dann greift sie auch.
Aber in deinem Fall wurde das Boot ja gar nicht "betrieben", sondern stand nur rum. Es dürfte also im Grunde genauso sein, wie bei einem geparkten Fahrzeug, dass von einem Passanten beschädigt wird - zB auf einem Kaufhausparkplatz mit einem Einkaufswagen.
Ich glaube, die Bootsversicherung ist hier nicht verantwortlich. Aber wie gesagt, ich bin Laie auf diesem Gebiet!
Betrifft die "Bootsversicherung" nicht die Schäden, die beim Betrieb des Wasserfahrzeugs entstehen? Analog der KFZ-Haftpflicht?
Auf den ersten Blick erscheint es mir ein Fall für die private Haftpflichtversicherung zu sein. Jemand räumt privat seine private Halle auf und beschädigt dabei etwas, was jemand anderem gehört. Keine Ladetätigkeit am KFZ, niemand ist in der Halle mit dem Motorboot gefahren...
So würde ich es auch sehen.
Ich ersetzte jetzt mal das Boot durch ein Auto.. da würde aus meiner Sicht auch eher die private Haftpflicht des Verursachers greifen und nicht die Kaskoversicherung, solange der Schaden nicht beim Beladen des Autos passiert ist.
Schäden, die mit besitimmten Booten passieren, sind in der privaten Haftpflicht ausgeschlossen, aber nicht Schäden an diesen Booten
Das ist ein ganz einfacher Fall für die PHV.
Genau so beschreiben, wie es passiert ist und die Versicherung zahlt.
Genauso erscheint es mir auch. Bin nur deshalb verunsichert, weil mein Kollege mir auch nicht weiterhelfen konnte. Wie gesagt, weiß halt nicht wie die Vertragskonditionen der Bootsversicherungen sind. Ist etwas zu speziell für mich :)