Privat versichert - was einschicken für Geldrückzahlung?

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Kassenbons braucht keiner. Die behindern nur die Abrechnung.

Wichtig ist allein das Originalrezept. Da Sind alle Daten drauf, die der Versicherer braucht (Pharmazentralnummer, IK-Nummer der Apotheke, Preis, Anzahl, Verordnungsdatum, Bezugsdatum, Verordner).

Einreichen kannst Du das auch. Das macht man mit dem Leistungsantrag (gibt bei jeder Abrechnung einen neuen fürs nächste Mal oder aus dem Internet laden), man kann das aber auch ohne einreichen. In dem Fall aber bitte Deine Daten (Versicherungsnummer, Name, Geburtsdatum, Anschrift) auf einem gesonderten Blatt angeben. Konto ist egal, das ist eh schon gespeichert.

Wichtig immer: Kopie des Rezepts machen (gibts oft auch schon vom Apotheker), denn sonst hat man nichts mehr, wenn was verloren geht.

Überweisung und Abrechnung gehen - wenn keine andere Vollmacht vorliegt - an den Versicherungsnehmer, nicht an Dich.

Wenn Deine Eltern beihilfeversichert sind, musst Du auch noch eine Kopie an die Beihilfestelle schicken, mit einem extra Antrag (es sei beides wird von einem Unternehmen abgewickelt). Den muss der Beihilfeberechtigte unterschreiben (nicht Du). Ansonsten gilt das selbe wie bei der PKV.

Auf jeden Fall das Original-Rezept - sowie den Bon, falls der Preis des Arzneimittels von der Apotheke nicht auf dem Rezept vermerkt wurde.

Die Kopien sind für den Patienten bestimmt.

Ob das Geld allerdings erstattet wird hängt von der Vertragsgestaltung ab. Wenn der vereinbarte Selbstbehalt (wird in der Regel immer vereinbart) im Vertragsjahr nicht überschritten wird, ibt es keine Ersattung. Nur die Kosten, die über der SB liegen.

Oft ist es auch interessant die Rechnungen sebst zu bezahlen, damit man über die übliche Bonusregelung wieder - teils erhebliche- Versicherungsbeiträge zurück bekommt. Deshalb sollten solche Erstattungsanträge auf jeden Fall über Deinen Vater laufen, der wird hierzu einen Überblick haben und wissen, was für Euch am besten ist - wenn er von den Vertragsinhalten Ahnung hat.

sarah3  08.02.2019, 15:54

Nein die DEBEKA hat idR keinen jährlichen Selbstbehalt, maximal einen kleinen prozentualen.

Das abgestempelte Rezept, die DEBEKA braucht den Kassenzettel nicht.

BTW wieso leider DEBEKA?

Das abgestempelte Rezept, der Bon ist für Dich.

Hallo,

die Privatversicherung benötigt:

  • das Originalrezept

  • die beiden Orioginalquittungen mit Namen der Arzneimittel

  • die Bankverbindung für die Erstattung

  • teilweise haben Versicherungen auch eigene Erstattungsantraäge (z.T. auf der Internetseite ausdruckbar)

Die Rechnungen kann nur der Vertragspartner zur Erstattung einreichen. Die Angehörigen haben kein Recht auf Erstattung, da zwischen Angehörigen und Versicherung kein Vertrag besteht.

Punkte, die vor dem Abschicken ggf. zu prüfen sind:

  • Selbstbeteiligung, die ggf. im Vertrag vereinbart wurde (pro Person?)

  • Beitragsrückzahlung

  • Sind die gekauften Arzneimittel im Vertrag enthalten? Pille? Alternative Arzneimittel?

.....

Entscheidend ist immer der angeschlossene Tarif.

Gruß

RHW

regenboegnlila 
Fragesteller
 18.09.2014, 10:20

"die beiden orginialquittungen"? 2 Kassenbons??? EIner reicht doch, oder?

RHWWW  18.09.2014, 21:04
@regenboegnlila

Ein Originalkassenbon, auf dem alle Beträge stehen, reicht. Ich hatte vermutet, dass auf den Kassenbons unterschiedliche Beträge stehen.

Korrektur meines Tippfehlers:

Entscheidend ist immer der abgeschlossene Tarif.