Privat finanziertes Studium und Hartz 4?

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Du musst damit rechnen, dass man von Dir verlangt, eine Arbeitsstelle anzunehmen oder eine Maßnahme / Sinnlosmaßnahme anzutreten.

Ich kann ja verstehen, dass Du alles dafür tust für einen Beruf, der Dir Freude machen wird. - Aufgabe des Jobcenters ist es, Dich in Arbeit zu bringen, damit Du aus Hartz IV rauskommst.

Dein Argument mit dem Rücken wird Dir dabei wohl wenig nützen, denn wenn Du die Schulstunden, Praktika und Blockseminare schaffst - so wird man argumentieren -, dann kannst Du auch rückenschonende Arbeiten oder Maßnahmen machen.

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Hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.

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Damit Du keine unnötigen Schwierigkeiten mit dem Amt bekommst, lies meinen Tipp:

Umgang mit Sozialbehörden

http://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden-

cyracus  27.06.2013, 01:09

Danke fürs Sternchen (¯'•.¸(¯'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯)

ein Problem wird sicherlich sein, wenn die mitkriegen Du bist an bestimmten Tagen so gesund und kannst deswegen zu irgendwelchen Festterminen erscheinen...trotz Deiner Erkrankung...

bist Du denn z. Z. nicht in der Vermittlung oder doch, in beiden Fällen kannst Du Dir Sanktionen einfangen,und zwar schon deshalb, weil Du der Vermittlung zu bestimmten Zeiten nicht zur Verfügung steht... Dich nicht im ausreichendem Maße selber um einen job bemühst...folglich zu Unrecht Leistungen beziehst...das könnten auch für die Vergangenheit Rückforderungen fällig werden :(

auch werden die dann Deine Mutter überprüfen, ob sie Dich nicht hätte unterstützen müssen, wenn sie doch in der Lage ist Dir einen größeren Kredit zu geben..oder Dir monatl. das Geld für den Lehrgang gibt...dann ist das eine regelmäßige Zuwendung, die Du angeben müsstest..

.dann kriegst Du wahrscheinlich echte Probleme...Anzeige wegen Erschleichung von Sozialleistungen :(( mit Strafe und mit sowas in Akten darfst Du zu keiner Heilpraktiker-Prüfung zugelassen werden und den Beruf auch nicht ausüben.

Ich finde Du spielst ziemlich hoch, aber vielleicht fällt es ja nirgends auf...

Wenn du ALG II beziehst und das keine offizielle Umschulungsmassnahme ist, dann musst du dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen. Tust du das nicht, dann können die dir deine Leistungen zumindest kürzen.

Was mich wundert ist deine Aussage, dass du gravierende Rückenprobleme hast, aber nach deinem Abschluß ja anscheinend als Tierheilpraktiker arbeiten willst. Dir ist bewusst, dass das eine Arbeit ist, bei der man seinen Rücken gelegentlich ziemlich belasten muss, oder?

Ein anderes Problem sehe ich darin, dass Tierheilpraktiker keine geschütze Berufsbezeichnung ist. Sogar ich als totaler Laie kann mir heute eine Visitenkarte drucken lassen und ab morgen anfangen als Tierheilpraktiker zu arbeiten. Das wird bei der Behörde sicher negativer bewertet, als wenn du einen Beruf mit geschützter Berufsbezeichnung erlernen würdest.

Sie können dir dein Hartz IV streichen, aber es hängt immer sehr vom Sachbearbeiter ab, ob das auch wirklich passiert. Das größte Problem sehe ich für dich darin, dass du Rückenprobleme hast, aber eine Ausbildung zu einem Beruf machst, der nicht gerade rückenschonend ist. Da könnte das Amt auf die Idee kommen deine Rückenprobleme generell anzuzweifeln.

PonygirlSun 
Fragesteller
 24.06.2013, 08:54

Hey

Danke schonmal für deine wirkliche Antwort auf meine Frage :)

Leider ist der Beruf noch nicht geschützt, der Verband kämpft darum das sich das ändert .

Glücklicherweise ist das Themengebiet seeeehr breit gefächert beim THP sodass ich mich nicht auf etwas spezialisieren muss wie Osteopathie, Akupunktur oder ähnliches wo ich Bewegungen machen müsste die mir schaden, mich schmerzen.

Bachblütentherapie, Schußler Salze, Homöopathie , Tierkommunikation etc sind alles Themengebiete bei denen ich nicht körperlich ran muss :)

Lg

Ist das denn überhaupt eine anerkannte Ausbildung? Das hört sich eher nach einem teuren Hobby an.

Ein Studium ist es auf keinen Fall

Wie fließt denn das Geld für diese "Ausbildung"?

Das könnte ohne weiteres als Zuwendung gesehen werden. Dann zieht das JobCenter dir diese Gelder von deinen Bezügen ab.

PonygirlSun 
Fragesteller
 24.06.2013, 12:30

Ja es ist eine anerkannte Ausbildung - nur eben kein geschützter Beruf ! Meine Mutter hat mir einen Kredit gegeben und ich zahle ihn monatlich ab

DerHans  25.06.2013, 13:33
@PonygirlSun

Wenn du von der Grundsicherung Gelder abzweigst, ist das eine Zweckentfremdung öffentlicher Gelder. Alleine das reicht schon, dir die Bezüge zu streichen.

PonygirlSun 
Fragesteller
 29.06.2013, 11:09
@DerHans

Schwachsinn der Hans !

Mit dem Geld kann man machen was man möchte ! Die 300 paarzerquetschte öcken kannste auch im bordell verfeiern ! nix zweckentfremdung ! Bitte gib doch nur tipps wenn du ahnung hast , deine persönliche MEINUNG interessiert hier keinen !

So, also ich war gestern auf einer behördenunabhängigen Beratungsstelle...

Mit viel Glück wird die Ausbildung reichen, je nach Sachbearbeiter. Als Zuwendung kann das Geld nicht gesehen werden , da es zweckgebunden ist und nie in meinen Händen / meinem Konto war . Im schlimmsten fall muss ich einen mini job annehmen alla studentenjob.

irgendwer hier meinte "zweckentfremdung grundsicherung" .. zum glück völliger humbug. mit dem alg II kann man machen was man will - und wenn man damit in puff geht :) kann einem keiner was für :)

Danke für die (mal mehr mal weniger ) gut gemeinten ratschläge und tipps