PKW Längenbeladung (Überstand )

6 Antworten

Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens -eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

-ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

-einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. StVO § 22

2 Meter - ab 1 Meter ist die Ladung durch ein rotes Tuch oder eine rote Tafel (30 x c0 cm ?) zu kennzeichnen.

Zu der Frage, wie weit die Ladung nach hinten hinausragen darf: Wenn sie richtig gesichert ist, in jedem Fall 1,5 m nach hinten mit entsprechender Kennzeichnung (in der Dämmerung oder im Dunkeln gibt es aber schärfere Vorschriften). Wenn dabei die Fahrstrecke in Deutschland weniger als 100 km beträgt, darf die Ladung sogar bis zu 3 m nach hinten hinausragen. Das erfordert natürlich schon etwas perfektere Fahrkünste und sehr viel Übersicht vom Fahrer.

siehe http://www.fahrtipps.de/frage/heckklappe-offen.php

bis 99,9 cm, ab 1m ist die Ladung zu Kennzeichnen (Rote Fahne / Rotes Licht bei Dunkelheit.

Bei mehr als einem Meter muss eine rote Fahne am Ende sein.