Pflichtteil einfordern, auch wenn Eltern noch leben

9 Antworten

Das geht meines Wissens nach nur mit der Einstimmung der Eltern - wo kämen wir denn hin ?!

RatsucherZYX  06.05.2011, 13:27

dann geht aber nicht das Pflichtteil über, sondern es ist eine Schenkung.

Ich denke als Laie, daß es für den Sohn nur 1 denkbare Lösung gibt, bei der er sich aber mit den Eltern EINIGEN M U S S : Er bietet ErbVERZICHT an gegen einen von beiden Seiten gemeinsam ermittelten bzw. ausverhandelten Betrag. Das geht natürlich nicht, wenn man sich nur fetzt. ErbVERZICHT ist m.E. unwiderruflich und die Schwester und Eltern wären "1 Problem los". Das ist nur 1 Tip - nichts geht ohne Anwalt. Übrigens hilft auch oft die Einschaltung eines gescheiten Anwalts, weil der in streitbelesteten Situationen Öl in dei Wogengiessen kann. Der jetzt dem Sohn als Abgeltung für seinen Erbverzicht gezahlte Betrag kann sich später als zu hoch oder zu niedrig herausstellen - daran kann man dan NICHTS MEHR machen.

Ja das kann er, leider allerdings, den ich finde das persönlich sehr unfair den Eltern gegenüber. Wenn der Erbfall dann tatsächlich eintritt muss die Schwester ihm nur das geben was über den Pflichtteil hinaus noch vorhanden ist (z.B: Vermögen Jetzt 20.000EUR, bei Erbfall 30.000, wären dann 10.000 mehr als vorher).

RatsucherZYX  06.05.2011, 13:31

Deine Antwort ist falsch und deine Rechnung noch falscher.

 

Wenn eine Schenkung zu Lebzeiten erfolgt, wird sie im Laufe der folgenden 10 Jahre auf ein mögliches Erbe angerechnet. 

BBausKL  06.05.2011, 13:33

Sorry, aber Ihre Antwort ist Unsinn. Man kann kein Pflichtteil einfordern wenn die Eltern noch leben.


Ich meine die frechemaus -- Ratgeber hat Recht -- LG Bernd

Das Pflichtteil wird erst nach dem Tod zum Pflichtteil. Die Eltern müssen ihre Kohle schliesslich nicht für ihre Kinder aufheben.

 

Aber irgendeine Information fehlt da noch...die Tochter hat offenbar etwas bekommen von den Eltern und der Sohn nicht, richtig? Und nun hat er Angst, irgendwann zu kurz zu kommen...auch richtig?

reformi 
Fragesteller
 06.05.2011, 14:53

Nein, die Tochter hat noch nichts bekommen. Der junge Mann ist mit seinen Eltern ständig im Clinch und will jetzt Geld.

cuckoo  06.05.2011, 17:03
@reformi

*g*

Na, der hat ja wirklich ein sonniges Gemüt! ;)

Also ich bin kein Rechtsexperte - aber in meiner Familie war dies mal Thema (vor 20 Jahren).

Ich bin kein eheliches Kind. Meine Eltern lebten getrennt. Es war klar, das mein Vater ein Haus besass. Mein Vater hatte selbst aber auch noch eigene Kinder mit einer anderen Frau. Ich hatte mit meinem Vater regelmässigen Kontakt. Damals ging es darum - ob ich einen Erbteil schon vorab einfordere - was wohl nur bis zum 28. Lebensjahr gegangen wäre (glaub ich). Die Informationslage hat sich damals für mich so dargestellt: ich habe das Recht meinen Erbanteil schon vor Ableben von meinem Vater einzufordern - aufgrund genau dieser Situation (18 Jahre alt, Eltern waren nicht verheiratet, gäbe eine Erbfolge - in der ich im Fall der Fälle eine Benachteiligung zu erwartet hätte).

Möglicherweise wurden an diesen Gesetzen in der Zwischenzeit etwas geändert. Damals war es jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen möglich.