Pflichten des Mieters (Gehweg, Schnee räumen, Rasen usw.)

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Winterdienst:

Ein Hauseigentümer kann seine Räum- und Streupflichten auch auf seine(n) Mieter übertragen. Dies muss laut Stürzer (Hausanwalt von Haus und Grund) aber klar und eindeutig vereinbart sein, zum Beispiel im Rahmen eines Mietvertrags. Wenn die Übertragung lediglich in einer vorformulierten Hausordnung enthalten sei, sei auch dies wirksam, wenn die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags sei. Wird jedoch im Mietvertrag nur auf eine Hausordnung verwiesen, ohne dass sie explizit unterschrieben wurde, hat keine wirksame Übertragung stattgefunden.

Quelle: Deutscher Mieterbund

Das kann auch auf die anderen Streitpunkte übertragen werden. Was die Hinterlassenschaft seiner Baumaßnahme angeht, sind Fotos und Zeugenaussagen immer hilfreich.

Um solchen Stress zu vermeiden, ist die Übertragung solcher Pflichten an einen Dienstleister natürlich die beste Lösung.

Wenn der Gehweg (und die Straße) öffentlich sind, gelten dort die Regeln Eurer Gemeinde. Normalerweise muss man weder Gras aus Fugen entfernen, noch Baustellendreck. Das macht die öffentliche Straßenreinigung, bzw. der Verursacher. Man darf es aber freiwillig machen. Oder die Gemeinde stellt z. B. Laubcontainer auf, in die man das anfallende Laub entsorgen kann. Bei uns ist das vorwiegend in Straßen, wo die Straßenreinigung jeden Verkehr aufhalten würde.

Es besteht allerdings für die Anwohner die Pflicht, den Gehweg laub- und schneefrei zu halten, und diese Pfliche kann ein Vermieter auf die Mieter abwälzen. Nur das hat Eurer mit seinem Schreiben getan. Ob der Weg zwischendurch auch noch sauber gefegt sein muss, bleibt Euch überlassen. Auch, wer der Mieter jeweils Schnee oder Laub räumt. Entweder einigt Ihr Euch oder macht einen Plan. Gefragt sind jedenfalls alle. Es gibt bestimmte Zeiten, zu denen der Gehweg geräumt sein muss. Auch der, den Du nie benutzt, der eben am Grundstück lang läuft.

Der Mietvertrag ist der Standard grüne von Haus und Grund. ich kann eventuell hilfreise Passagen gerne raussuchen.

Gute Idee: Denn der VM darf seine durch Stadt- oder Gemeindeordnung bestimmte Räumpflicht der Gehwege vor seinem Eigentum nur dann wirksam auf alle Mieter umlegen,wenn dies ausdrücklich dort oder in einer zum MV gehörenden Hausordnung auch so bestimmt wäre.

Allerdings erfährt dies Grenzen der Zumutbarkeit, etwa für betagte oder behinderte Mieter, die auch keinen zuverlässigen Dritten für diese Tätigkeiten finden können ebenso wie auf den Umfang: Ungenaue Bestimmungen ("nach gesetzlichen Bestimmungen") oder gar Unkraut zwischen Gehwegplatten entferen zu müssen hält IMHO einer Inhaltsprüfung n. § 307 BGB nicht stand und dürfte im Einzelfall unwirksam sein. Dazu gern mehr, wenn man die Bestimmungen kennt, auf die der VM sich hier offenbar meint berufen zu können :-)

G imager761

HaraldHirsch 
Fragesteller
 14.11.2014, 09:23

eine "hausordnung" gibt es nicht, der vermieter ist privat und so etwas haben wir nicht. bisher war auch alles kein thema, nur die dame im EG geht jetzt wieder arbeiten und hat sich beim vermieter beschwert, sie müsse immer alles allein machen (keine ahnung wann sie das macht, wir haben das noch nie gesehen, aber egal...).

betagt oder behindert sind wir alle nicht. wir können fegen und unkraut zupfen, wir wollen es nur nicht wenn wir es nicht müssen. die frage ist nur - wenn wir das unkraut nicht entfernen, und er lässt es ein unternehmen machen, dann zahlen wir ja die kosten dafür oder?

gruß

imager761  14.11.2014, 09:26
@HaraldHirsch

Noch einmal: Mietvertrag lesen. Was nützt es, wenn es demnach zulässig oder durch Moos oder großflächiger Gierschüberwucherung erforderlich wäre, das zu beseitigen, nur wenn ich allgemein argwöhne, dass das mglw. unwirksam auferlegt ist?

Ich komme mir unendlich dumm und lächerlich vor, den Gehweg an einer öffentlichen Straße zu räumen auf dem ich niemals laufe?

Es kommt leider nicht darauf an, ob Du den Gehweg nimmst oder nicht. Die Schneeräumpflicht besteht trotzdem. Der Grundstückseigentümer hat eine Verkehrssicherungspflicht für die Wege vor seinem Grundstück - und diese Pflicht wird üblicherweise durch den Mietvertrag auf die Mieter übertragen.

imager761  14.11.2014, 09:23

Nicht immer wirksam, und darum geht es. Unkraut zu jäten gehört im Einzelfall eben nicht zur Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde, die auf den VM und dann auf dessen Mieter übertragen wurde.

Hallo.

Ich habe gerade etwas gelesen, was in dem Fall auch auf dich/euch zutreffen könnte. Grundsätzlich sind dies Aufgabenbereiche, die des Vermieters. Ein Vermieter kann die aufgaben auf die Mieter umschlagen jedoch ist hierfür erforderlich, dass der Mietvertrag eine wirksame Klausel beinhaltet, die dieses regelt. Ist dieses nicht der Fall. kann der Vermieter nicht nachträglich (also nach Abschluss des Mietvertrages) diese Arbeiten/Kosten einfach auf dich als Mieter umlegen. Hierzu bräuchte er deine Zustimmung. Nachzulesen in einem etwas anderen Fall... http://www.frag-einen-anwalt.de/Gehwegreinigung---f160781.html

Liebe Grüße FD

HaraldHirsch 
Fragesteller
 14.11.2014, 09:14

super dankeschön! die antwort des anwalts ist sehr hilfreich, "die reinigung des gehwegs kann nicht so ausgelegt werden, dass auch unkraut zu entfernen ist". in unserem mietvertrag steht davon nämlich auch nichts, unser feiner herr vermieter versucht uns das mit seiner mail ganz heimlich unterzuschieben....

FlyingDog  14.11.2014, 09:24
@HaraldHirsch

Gerne und bitteschön. Wenn dir weitere Fragen dies bezüglich offenstehen bleiben, würde ich die Ratschläge der anderen Antwortschreiber beherzigen und mich ggf. durch den Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen.

Alles Gute und liebe Grüße FD