Pflegeld nach dem Tod

4 Antworten

Die Krankenkasse erfährt ja auch vom Tod Deines Vaters.

Wir wurden damals angeschrieben, daß uns das Geld für den Volgemonat nicht mehr zusteht. Uns wurde die Wahl gekassen, ob wir das Geld bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzahlen oder einer Rückbuchung durch die KK zustimmen.

Alles Gute für Dich und Kopf hoch!.

Wer ist denn hier alles erbberechtigt? Du solltest Dich ggfs. mit (eventuell noch weiteren) Erben zusammen setzen und die Sache mit denen besprechen. Denn einerseits benötigt die Bank letztendlich sowieso einen Erbschein (zumindest, wenn es um größere Summen geht). Und andererseits vermeidest Du durch ein Gespräch mit den (möglichen weiteren) Erben böses Blut und Gerüchte, wo das Geld nun geblieben ist.

@ silke1de

wenn du Kontovollmacht hast, dann spreche mit deiner Bank, ob und wann du über Geld verfügen kannst und ab wann du das Konto auflösen kannst. Die geben dir als Tochter auch Auskunft. Wen hat den dein Vater als Erbe, Haupterbe im Testament eingetragen? Gibt es ein Testament oder evtl. Patientenverfügung + Generalvollmacht?

Normalerweise blockt die Bank im Sterbefall alles ab, was nicht mit der Beerdigung zu tun hat. Schon aus dem Grunde, damit jemand nicht das Geld einfach abheben kann und dann noch evtl. Forderungen kommen könnten. Von einem Verstorbenen kann man nichts zurückholen.

Die Bank will eine Sterbeurkunde und noch mehr haben. Frage einfach mal dort nach.

Auch die ganzen Versicherungen von deinem Vater die wollen auch alle eine Sterbeurkunde haben.

Hallo! Erst mal mein Beileid. Kommt darauf an ob das Geld für den Zeitraum ist wo du deinen Vater noch gepflegt hast oder für den Zeitraum danach? Wenn es für den Zeitraum danach ist, darfst du es nicht nehmen, ansonsten ja.