Pflegegeld bei Stiefkind
Hallo,
ich habe eine recht knifflige Situation. Bevor ich das Geld für einen Anwalt ausgebe, möchte ich mal hier fragen. Und zwar hat meine Frau in unsere Beziehung kinder mitgebracht. Erst nach Geburt eigener Kinder heirateten wir, dann musste meine Stieftochter auf Grund psych.Probleme in Pflegefamilie. Nun ist es so, das meine Frau KEIN eigenes Einkommen hat.außer jetzt ein 400Eur Job. Ich selbst habe ja keinen finanziellen Vorteil durch meine Stieftochter,(ich meinte jetzt damit steuerlich oder arbeitsamttechnisch was auch immer)
Nun habe ich divers. Auslagen, wie Urlaub nehmen wegen Gesprächen, Benzinkosten und wenn sie uns besuchen kommt, Geburtstage usw, Ihr wisst ja was Kinder da so Kosten. Nun haben wir kein Kindergeld mehr für sie nix, also 0 Eur EInkommen für die Stieftochter. Für meine Frau aber die richtige Tochter.
Kann ich die Kosten die ich habe irgendwo geltend machen?z.B. Jugendamt o.ä.??? Versteht mich nicht falsch, aber sie hat mich schon so viel gekostet auch wegen beklauen usw, ich habs einfach satt, jedoch liebe ich meine Frau und unterstütze sie wo ich kann.
Danke
1 Antwort
Hallo, die Kosten die DU hast wegen deiner Stieftochter wird dir keiner ersetzen, eben weil du nicht mit ihr verwandt bist. Deine Frau aber müsste IHRE Kosten, die ihr entstehen für Fahrtkosten zum Jugendamt (HPG) oder Besuchskontakten durch das Jugendamt ersetzt bekommen, sofern diese Unterbringung über das Jugendmat läuft (gibt es einen Hilfeplan? wurde HzE unterschrieben?) gegen Quittung. Läuft jedenfalls bei "unserer" leiblichen Mutter so. Finanzielle Zuwendungen an ihre Tochter sind freiwillig und müssen selbst getragen werden. Sie zahlt ja auch keinerlei Unterhalt für die Tochter, oder? Klar, das sich das Jugendamt dann wenigsten das Kindergeld einbehält. Hoffe ich konnte helfen, Den Rest deiner Aussagen will ich hier nicht werten.... <<< Ich selbst habe ja keinen finanziellen Vorteil durch meine Stieftochter....>>> würg...