Pflegegeld bei Stiefkind

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Hallo, die Kosten die DU hast wegen deiner Stieftochter wird dir keiner ersetzen, eben weil du nicht mit ihr verwandt bist. Deine Frau aber müsste IHRE Kosten, die ihr entstehen für Fahrtkosten zum Jugendamt (HPG) oder Besuchskontakten durch das Jugendamt ersetzt bekommen, sofern diese Unterbringung über das Jugendmat läuft (gibt es einen Hilfeplan? wurde HzE unterschrieben?) gegen Quittung. Läuft jedenfalls bei "unserer" leiblichen Mutter so. Finanzielle Zuwendungen an ihre Tochter sind freiwillig und müssen selbst getragen werden. Sie zahlt ja auch keinerlei Unterhalt für die Tochter, oder? Klar, das sich das Jugendamt dann wenigsten das Kindergeld einbehält. Hoffe ich konnte helfen, Den Rest deiner Aussagen will ich hier nicht werten.... <<< Ich selbst habe ja keinen finanziellen Vorteil durch meine Stieftochter....>>> würg...