Pfändung auf leerem Konto
Hallo,
ich habe eine Pfändung auf ein altes, leeres Konto von mir bekommen. Grundsätzlich möchte ich meinen Lebensunterhalt natürlich sicher stellen. Da der Pfänder sich auf einem von mir nicht verwendeten Konto befindet, passiert ersteinmal nichts. Meine Frage ist nun, ob es sinnvoll ist, dennoch Pfändungsschutz zu beantragen, damit nicht mein Lohn direkt in der Firma gepfändet werden kann? Oder reicht es, wenn ich dann den Schutz beantrage? Ich frage deshalb, weil ich im Formular gesehen habe, dass eine Kontonummer angegeben werden muss und ich bzgl. des leeren Kontos keine Angst habe.
Dem Gläubiger habe ich eine Ratenzahlung angeboten auf die er allerdings in keiner Art und Weise reagiert hat. Ich fange dennoch an, die Raten zu zahlen. Kann in einem solchen Falle die Pfändung aufrecht erhalten werden?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten :)
8 Antworten
Die Kontopfändung hat nichts mit der Lohnpfändung zu tun und kann parallel dazu betrieben werden, sofern der Gläubiger Deinen AG kennt. Auch im Falle Deiner Ratenzahlung kann die Pfändung aufrecht erhalten werden. Niemand ist verpflichtet einer Ratenzahlung zuzustimmen. Du kannst das Konto in ein P-Konto umwandeln. Dein AG führt im Falle der Lohnpfändung eh nur den pfändbaren Anteil Deines Einkommens an den Gläubiger ab.
Geh zur Schuldnerberatung. Gelder in Höhe der Grundsicherung sind nicht zu pfänden.
Hi,
danke für die Antwort. Meine Frage bezieht sich auf die Vorgehensweise. Ich habe gelernt, dass die Pfändungsanträge bei wechselnden Gehältern immer neu gestellt werden müssen. Nun kann ich mir gut vorstellen, dass dies bei einer Pfändung des Gehaltes oder auf einem Konto genauso ist. Die Frage ist also nun, macht es Sinn, bei einem leeren Konto (auf dem nicht gearbeitet wird) einen Pfändungsschutz zu beantragen wenn vielleicht nächste Woche ein Pfänder auf mein Gehalt einsegelt. Ist der Pfändungsschutz übertragbar auf eine Gehaltspfändung, oder muss dieser Schutz dann neu beantragt werden?
Danke
Hier steht was drüber :
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
Aber am besten mal zur einer Schuldnerberatungsstelle gehen !
Die findest du in den Gelben Seiten oder Online !
normalerweise muss die Pfändung nicht aufrecht erhalten werden,da Du ja willig bist(auch wenn es Raten sind) zu zahlen.Du solltest den Gläubiger noch einmal benachrichtigen und auffordern Deine Ratenzahlung zu akzeptieren ohne weitere Kosten und Zinsen.Er soll es Dir schriftlich geben.Dies schickst Du als Einschreibebrief mit Rückantwortschein los.Er kann dann nicht sagen,er habe es nicht bekommen.Er muss diesen Rückantwortschein unterschreiben und Du bekommst ihn dann zurück.LG
Du benötigst ein P- Konto. Schuldner werden auch dein zweites Konto ausfindig machen.