Pfändung auf leerem Konto

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Die Kontopfändung hat nichts mit der Lohnpfändung zu tun und kann parallel dazu betrieben werden, sofern der Gläubiger Deinen AG kennt. Auch im Falle Deiner Ratenzahlung kann die Pfändung aufrecht erhalten werden. Niemand ist verpflichtet einer Ratenzahlung zuzustimmen. Du kannst das Konto in ein P-Konto umwandeln. Dein AG führt im Falle der Lohnpfändung eh nur den pfändbaren Anteil Deines Einkommens an den Gläubiger ab.

Geh zur Schuldnerberatung. Gelder in Höhe der Grundsicherung sind nicht zu pfänden.

demdoet 
Fragesteller
 28.10.2011, 11:03

Hi,

danke für die Antwort. Meine Frage bezieht sich auf die Vorgehensweise. Ich habe gelernt, dass die Pfändungsanträge bei wechselnden Gehältern immer neu gestellt werden müssen. Nun kann ich mir gut vorstellen, dass dies bei einer Pfändung des Gehaltes oder auf einem Konto genauso ist. Die Frage ist also nun, macht es Sinn, bei einem leeren Konto (auf dem nicht gearbeitet wird) einen Pfändungsschutz zu beantragen wenn vielleicht nächste Woche ein Pfänder auf mein Gehalt einsegelt. Ist der Pfändungsschutz übertragbar auf eine Gehaltspfändung, oder muss dieser Schutz dann neu beantragt werden?

Danke

Hier steht was drüber :

http://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html

Aber am besten mal zur einer Schuldnerberatungsstelle gehen !

Die findest du in den Gelben Seiten oder Online !

normalerweise muss die Pfändung nicht aufrecht erhalten werden,da Du ja willig bist(auch wenn es Raten sind) zu zahlen.Du solltest den Gläubiger noch einmal benachrichtigen und auffordern Deine Ratenzahlung zu akzeptieren ohne weitere Kosten und Zinsen.Er soll es Dir schriftlich geben.Dies schickst Du als Einschreibebrief mit Rückantwortschein los.Er kann dann nicht sagen,er habe es nicht bekommen.Er muss diesen Rückantwortschein unterschreiben und Du bekommst ihn dann zurück.LG

Du benötigst ein P- Konto. Schuldner werden auch dein zweites Konto ausfindig machen.