Pfändung auf Girokonto aufheben durch das Amtsgericht - Einstweilige Verfügung?

4 Antworten

-Pfändung bezahlen ! - "Ich zetiere "

  • Das Thema ist sehr komplex, und vieles geht da in den Begriffen durcheinander.

Die Kontopfändung wird aufgehoben, wenn du bezahlt hast.

Mit den Angaben, die du hier gemacht hast, scheint es darauf hinauszulaufen, dass du beim Amtsgericht des Gläubigers Antrag auf Schuldnerschutz stellen musst. Damit ist die Pfändung aber nicht aus der Welt! Die bleibt bestehen, bis du bezahlt hast. Dir wird lediglich ein Verfügungsrahmen eingeräumt.

Rufe also am Dienstag bei dem Gericht an, dass dich angeschrieben hat. Die werden dir sagen, was zu machen ist.

Alternativ kannst du mit dem Gläubiger darüber reden, dass er die Pfändung ruhend stellt.

Beim Weg über das Amtsgericht ist allerdings zu beachten, das du dort Fristen einhalten musst, willst du dich auf den Schuldnerschutz berufen.

https://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20100523230427AAZQ3tI

Ronox  19.12.2014, 22:50

Das Vollstreckungsgericht gewährt keinen regelmäßigen Vollstreckungsschutz, da es dafür das P-Konto gibt. Der Link spiegelt eine ältere Rechtslage wider.

Babymia  19.12.2014, 22:51
@Ronox

oh sorry , dachte das ist noch aktuell

Eine Pfändung setzt immer einen vollstreckbaren Titel voraus. Daher macht es wenig Sinn, gegen die Pfändung vorzugehen. Wenn irgendwelche Aussichten auf Erfolg bestehen, macht es viel mehr Sinn, gegen den vollstreckbaren Titel vorzugehen. Jedoch ist auch hier die Erfolgsaussicht sehr gering. Die Kosten werden aller Wahrscheinlichkeit nach, auch von dir zu tragen sein.

Sofern die Forderung zurecht besteht, kann ich dir nur raten, entweder zu zahlen, alternativ mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen oder, wenn du gar nicht zahlen kannst, dem GV die Vermögensauskunft zu geben.

Die Frage ist nicht präzise genug. Eine komplette Aufhebung der Pfändung hast du nur zu erwarten wenn du deine Verbindlichkeiten begleichst. Eine zeitweise Stilllegung durch eine vereinbarte Ratenzahlung und Einwilligung des Amtsgerichts hervorrufen (eine Rate nicht gezahlt und zack ist die Pfändung aktiv) Also worauf möchtest du genau raus?

anjachristine51 
Fragesteller
 19.12.2014, 23:05

Meine Verbindlichkeiten möchte ich später begleichen. Es bfindet sich ein Guthaben auf meinem Girokonto an das ich nicht rankomme durch die Pfändung. Jetzt frage ich, ob ich per Gericht eine Einstweilige Verfügung erwirken kann, damit ich z. B. vor Weihnachten noch an mein Guthaben rankomme?

alarm67  20.12.2014, 11:27
@anjachristine51

Warum und mit welchem Recht willst Du deine Verbindlichkeiten, auch Schulden genannt, später Zahlen, obwohl Guthaben vorhanden!

Kannst Du dir vorstellen, dass auch andere Zahlungsverpflichtungen haben!

Also Zahl die Verbindlichkeiten, Pfändung bist Du dann los, gut ist.

Und zukünftig zweimal überlegen, ob man Geld ausgibt, obwohl man es sich vielleicht gar nicht leisten kann.

Das nennt sich Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und ist nur unter besonderen Umständen möglich. Der Sachverhalt würde weiterhelfen.