Personalien von Polizei aufgeschrieben, was passiert nun?

8 Antworten

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Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt. Wenn niemand einen Strafantrag stellt, passiert auch nichts. Die Polizei wird da von sich aus nicht tätig. Die Aufnahme der Personalien ist für den Fall, dass der Eigentümer den Hausfriedensbruch anzeigt, oder / und einen in dem Zusammenhang stattgefundene Sachbeschädigung oder Diebstahl.

Mulluckchen 
Fragesteller
 05.03.2019, 12:36

Wird die Polizei den Besitzer informieren oder geht das rein vom Besitzer aus? Wird der Besitzer überhaupt informiert, wenn wir weder eingebrochen sind noch etwas beschädigt haben?

wiki01  05.03.2019, 12:44
@Mulluckchen

Das kann ich für Deutschland nicht beantworten. In Österreich wird der Eigentümer regelmäßig informiert.

Die Eltern werden auf jeden Fall informiert. Da ihr ansonsten nichts schlimmes getan habt, dürften für euch keine Konsequenzen folgen. Es kann nur sein, dass ihr vielleicht nochmal befragt werdet. Am besten ihr sagt euren Eltern bevor die Post kommt, was passiert ist.

Mulluckchen 
Fragesteller
 04.03.2019, 17:05

Müssen die Eltern etwas rückmelden oder ist das nur eine Info?

undercover2017  04.03.2019, 17:12
@Mulluckchen

Die Eltern müssen sich in der Regel rückmelden. Viele Kinder fangen ja aus Angst die Post ab. Die Polizei ist ja nicht blöd.

Die Eltern werden informiert - und das Jugendamt auch.

Mulluckchen 
Fragesteller
 04.03.2019, 17:06

Da es keine richtige Straftat war, wird das Jugendamt sicherlich nicht informiert

beangato  04.03.2019, 17:21
@Mulluckchen

Das J7gendamt wird ganz sicher informiert - schon weegen dem Alkohol.

Mulluckchen 
Fragesteller
 04.03.2019, 17:23
@beangato

Auch bei meiner Freundin und mir, obwohl wir nichts getrunken haben?

RobertLiebling  04.03.2019, 17:29
@Mulluckchen

Wie kommst Du auf das schmale Brett, das sein "keine richtige Straftat" gewesen? Immerhin wurdest Du anscheinend auf einem fremden Grundstück angetroffen. Wenn man euren Beitrag als "Schmiere stehen" bezeichnet, bist Du ganz schnell im Bereich von Beihilfe (§ 27 (1) StGB) oder gar Mittäterschaft (§ 25 (2) StGB).

Angreifen kann man den Vorwurf der Mittäterschaft lediglich damit, inwieweit ihr Tatherrschaft sowie Tatherrschaftswillen hattet. 

beangato  04.03.2019, 17:32
@Mulluckchen

Ja. Ihr standet "Schmiere".

Du wirst jetzt auf einen Stapel gepackt und dann wird gekuckt was du schon ma gemacht hast ,wenn du Glück hast kriegst du nur eine Straf/Anzeige und 50 Sozialstunden.

ja, werden sie.