Pauschalreise durch Veranstalter abgesagt?
Hallo,
ich habe folgende Situation: Es wurde eine Pauschalreise gebucht, die in 7 Monaten stattfinden soll. Die Buchungsbestätigung erfolte unmittelbar nach Online-Buchung auf einem Reise-Portal als Vermittler. In dieser Bestätigung stand im Kleingedruckten, dass der Reiseveranstalter innerhalb von 7 Tagen eine endgültige Reisebestätigung tätigt. Nach 6 Tagen erreichte mich eine Mail des Veranstalters, dass er die von mir gebuchte Reise nicht aufrecht erhalten kann, da die Flüge nicht durchgebucht waren und sich nun die Flugpreise mehr als verdoppelt hätten. Bei der Nachbuchung wären dann noch EDV Probleme seitens der Airline aufgetreten.....ist eine tolle Ausrede!!!
Meine Frage: Hat er das Recht dazu und damit mehr Rechte als ich? Wäre ich einen Tag nach der Buchung in die Lage gekommen die Reise nicht antreten zu können, hätte man mir Stornokosten in Rechnung gestellt. Nicht alles was in den AGBs steht ist rechtens, oder? Sollte ich diese Prüfen lassen und auf Erfüllung der Leistung bestehen, oder habe ich hier gar keinen Vertragsabschluss? Das Angebot besteht ja noch- bei einem Reisepreis von 1800 Euro müsste ich hier noch 800 Euro mehr zahlen und dazu bin ich nicht bereit. Ebenfalls hatte ich bei der Online-Buchung auch noch eine Reiserücktrittversicherung bei einer unabhängngen Versicherung abgeschlossen, die so nicht mehr notwendig ist. Wer zahlt mir diese Kosten zurück?
Es wäre schön, wenn ich wüsste ob und mit wen ich einen Vertrag eingegangen bin und wer der Verantwortliche ist, den ich evt. haftbar machen kann. Die Reise war ein echtes Schnäppchen und eigentlich kann ich nichts dafür, dass das Angbot falsch im Internet stand. Der Veranstalter hinterlässt bei mir den Eindruck, dass ihm nun bewusst wird wie günstig der Preis war, denn parallel hat ein Verwandter diese Reise ebenfalls gebucht und auch eine Absage durch den Veranstalter erhalten mit der identischen Begründung.
Vielen Dank!
2 Antworten
Der Gesetzgeber hat zwar keine gesetzliche Möglichkeit zur Auflösung des Reisevertrags durch den Reiseveranstalter in §§ 651a-j vorgesehen, aber der Reiseveranstalter kann sich auf das allgemeine Kündigungsrecht aus "wichtigem Grund" nach § 314 BGB berufen und in seinen AGB vertragliche Lösungsrechte vorsehen, so wie im vorliegenden Fall.
Gegenüber der Resierücktrittsversicherung können Sie sich ebenfalls auf § 314 BGB berufen. Sollte sich die Versicherung nicht darauf einlassen, können Sie die Versicherungskosten vom Reiseveranstalter als Schadensersatz einfordern.
Da es hier viele Wenns und Abers gibt, empfehle ich Ihnen den Rat eines Rechtsanwalts mit Scherpuntk "Reiserecht" aufzusuchen.
Grüße, Dagwyna
Das Vorgehen des Veranstalters ist nicht rechtens. Du musst auf der Erfüllung der Leistung beharren. Der Reiseveranstalter kann Dir alternativ auch in ein vergleichbares oder höheres Angebot buchen. Mehr Infos mit Gesetzesartikel auf den Du Dich berufen kannst findest Du hier:
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/reisen-in-der-eu/unterbringung/pauschalreisen/
Bei der Verbraucherzentrale kannst Du Deinen Fall hochladen und bekommst relativ schnell Antwort.
Hoff Du kommst ohne zuviel Aufwand zu Deinem Recht. Schöne Ferien!
Leider ist es das doch.... Nach Rechtsauskunft weiß ich heute, dass leider kein Vertrag zwischen mir und dem Veranstalter zustande kam. Er hat sich einen Zeitraum von 7 Tagen vorbehalten die Reise endgültig zu bestätigen. Hätte ich diese Reise einen Tag später stornieren wollen, wären Stornokosten auf mich zugekommen. Tja, das nenne ich mal wieder ausgeglichene Gerechtigkeit.
Hätte ich die Reise sofort bezahlen müssen oder der Veranstalter hätte sich erst nach den 7 Tagen gemeldet, wäre der Vertrag rechtskräftig. Also ärgerlich ist es allemale, weil sich in den letzten 2 Wochen die Preise wahnsinnig erhöht haben und ich nun kein Alternativangebot finde. Die Reise ist nach wie vor buchbar...nur kostet sie mindestens 800 Euro mehr. Trotzdem vielen Dank für die Rückmeldung! Erfüllung der Leistung würde für mich ein tieferer Griff ins Portemonnaie bedeuten.
Trotzdem Danke für die schnelle Rückmeldung
http://ec.europa.eu/consumers/cons_int/safe_shop/pack_trav/pack_trav02_de.pdf