Partner ist ausgezogen und Mietvertrag läuft auf beide- muss man das beim Vermieter melden?

8 Antworten

Hallo petrovski, der Nachtrag von Joachim ist sehr wichtig, wenn die Nebenkosten personenbezogen sind. Dein Partner sollte unbedingt für sich den Vertrag kündigen, bzw.kannst auch du vorab den Vermieter informieren, denn solltest du eines Tages mal die Wohnung kündigen, benötigst du spätestens dann die Unterschrift deines (Ex)-Partners.

Danke für die zahlreichen Infos! Melde mich dann doch wohl besser bei ihm...muss eh abklären, was er davon hält, wenn ich oben einen Holzofen rein stelle, bekomme immer so teure Gasabrechnungen.

Eine Kündigungspflicht des ausgezogenen Partners gibt es nicht; er bleibt dann aber Mitmieter, auch wenn er den Wohnraum nicht mehr in Anspruch nimmt. Dem Vermieter wird es egal sein - ihm sind 2 Schuldner für die Miete lieber als einer. Wenn Du mal die Miete nicht zahlen würdest, könnte sich der Vermieter sogar an den Ausgezogenen wenden, weil der genauso in vollem Umfang die Miete schuldet (also nicht nur die Hälfte) wie Du. Der Vermieter kann sich also aussuchen, von wem er sich die Miete in voller Höhe holt - derjenige, der zahlt, hätte dann aber einen Rückerstattungs- anspruch gegenüber dem Nichtzahlenden von 50%. Ansonsten sehe ich das mit dem Abmelden (kannst auch Du machen) wie meine Vorschreiber.

Noch eins: Abmelden durch Dich wäre nur eine reine Info für den Vermieter wegen der Nebenkosten; es ist kein Kündigungsersatz für den Ausgezogenen.

Kann jetzt hier nicht rechtlich Auskunft geben. Würde allerdings raten, dass der Partner den Vertrag schriftlich kündigt, damit er später nicht für Kosten herangezogen werden kann, die ihn nicht betreffen.
Was Dich selbst betrifft, so nehme ich an, dass dem Vermieter nur an der Mietzahlung gelegen ist.
Ein Gespräch in diese Richtung scheint mir nicht zum Problem zu werden. So könnte evtl. ein neuer Vertrag gemacht werden ( aber Vorsicht: dass dadurch nicht eine Erhöhung versucht wird ). Oft warten Vermieter auf solche Gelegenheiten.
Du merkst vielleicht, das ist nicht einfach.

Noch als Nachtrag :
Melden bleibt nicht aus, weil einige Nebenkosten auch auf Personenzahl abgerechnet werden ( z.B. Müll ).
Ebenso werden die Nebenkosten nachträglich berechnet und Du könntest die Nachzahlung dann alleine tragen. Willste bestimmt nicht.
Also empfehle ich da etwas schriftliches zwischen Partner und Dir.

Hallo, so viel ich weiß, muß der (Ex-)Partner sich seperat abmelden,bzw.sein Mietverhältnis kündigen. Ist nebenbei auch zu seiner Sicherheit,denn solange er im Mietvertrag steht ist er z.Bsp.auch verpflichtet(solltest du mal nicht mehr Miete zahlen können....man weiß ja nie...)muß er rein rechtlich gesehen für die Miete aufkommen,obwohl er nichtmehr dort wohnt. Zumindest kann ich zu diesem blöden Beispiel Auskunft geben, da meine Mutter mal als Vermieterin so super Mieter hatte und deswegen mal beim Rechtsanwalt war,wobei auch 2 Mieter im Vertrag standen und einer bereits verzogen war.

Dein Ex Partner hätte somit also sicherlich noch so einige Pflichten,aber notfalls frag doch mal bei einem Mieterbund nach,vielleicht wissen die dort Rat :o) Liebe Grüße fuppcat