P Konto haben und neues Guthabenkonto eröffnen?

5 Antworten

Klar kannst und darfst Du das, macht aber keinen Sinn! Sofern Pfändungsbeschlüsse vorliegen, hierüber machst Du keine Angaben, können die zwar nicht auf das P Konto zugreifen, jedoch auf das andere Guthabenkonto. Und Du bist verpflichtet alle Bankverbindungen anzugeben bzw. die finden auch alle Konten!

Hey, Danke für deine Antwort. Es sind Pfändungen vorhanden, ABER in Absprache mit den Gläubigern pausiert, da ich sie abbezahle. :)

@Philmaster09

Behalte dein P- Konto und gut ist,erst wenn alles bezahlt ist ,dann kannst du es wieder umwandeln,aber wieso einfach ,wenn es kompliziert auch geht.

Ja sicher kannst du ,du darfst nur ein P- Konto haben ,wenn du bei einer anderen Bank ein Guthabenkonto bekommst ist es ja okay,finde ich zwar blöd ,aber wenn du meinst.

Ein Guthabenkonto ist ein Girokonto! Sicherlich kannst du weitere Girokonten öffnen, aber du darfst nur ein einziges als P Konto führen. Sofern also noch Pfändungen offen sind, kann man dieses 2. Konto vollständig pfänden.

Ein P-Konto wird selbstverständlich der SCHUFA mitgeteilt. Dann bekommst du kein weiteres Konto.

Das kannst Du wenn die Bank mitmacht. Allerdings ist das sinnlos, da dieses neue Konto nicht pfändungsgeschützt wäre.