Opa hatte kein Testament und von der Lebensgefährtin wurde nicht alle unterlagen Ausgehändigt?
Hallo an alle die mir vielleicht weiter helfen können!
Mein Opa ist im Juli verstorben und hatte kein Testament gemacht. Jetzt ist folgendes;-
Als mein Opa schon im Sterben lag hatte der Sohn von meinem Opa seiner Lebensgefährtin schon einiges an Dokumenten und Unterlagen herausgegeben. Dies war die Annahme meiner Mutter die wie schon besagt ,weil es ja mein Opa ist die Tochter ist.
Da es jetzt mit allem Unstimmigkeiten gibt die als Erbe jetzt in Betracht kommen habe ich meiner Mutter den Rat gegeben dies in ein Schließfach der Bank zu hinterlegen. Sie wurde schon zu Lebzeiten mit einer Bankvollmacht meines Opa'svertraut wurden. Dieses kann sie nur mit Bankangestellten (Zeugen) betreten und öffnen.
Als dies veranlasst wurden ist, ist mir aufgefallen das ein Sparbuch von meinem Opa fehlt, da ich dies noch Anfang des Jahres in seinem privatem Unterlagen gesehen habe.
Das war aber leider nicht von der Bank wo er Kunde war, sondern von einen anderen Geldinstitut. Ich weiss jetzt leider auch nicht von welcher Bank dieses war. Wie kann man den Verbleib herausfinden oder wer dies hat. Da ich jetzt nicht blind jemanden Beschuldigen möchte. Ich weiß das der Sohn von der Lebensgefährtin alles in der Hand hält was die belange sind, da sie auch nicht mehr so Handeln kann (Pflegefall) Sohn war privat ist Pleite und ist nun Angestellter. Wie erfahre ich jetzt wo das Sparbuch her ist von welcher Bank???? Es ist auch nicht wenig haben Angst das dass in Falschen Händen ist.
Vielen Dank im vor ab schon einmal auf Hilfreiche Antworten
Ina
6 Antworten
Es ist kein Testament vorhanden, also gilt die gesetzliche Erbfolge in direkter Linie, Kinder, Enkel. Wenn Deine Mutter das einizige Kind Deines Opas ist, soll sie zum Amtsgericht gehen und sich einen Erbschein ausstellen lassen. Derjenige, der das Sparbuch hat, kann ja im Grunde nichts damit anfangen, wenn er keine Vollmacht darüber hat. Wenn ein Anwalt zu teuer ist, mit dem Erbschein die Banken abklappern, Postbank nicht vergessen, und nach dem Sparbuch unter dem Namen des Opas fragen.
Dankeschön für den Stern. LG Reanne
Derjenige, der das Sparbuch hat, kann ja im Grunde nichts damit anfangen, wenn er keine Vollmacht darüber hat.
Das ist nur sehr beschränkt richtig.
Ich weiß das der Sohn von der Lebensgefährtin alles in der Hand hält was die belange sind, da sie auch nicht mehr so Handeln kann (Pflegefall) Sohn war privat ist Pleite und ist nun Angestellter.
Dann sollte der / die Erben Auskunft darüber verlangen, was der sog. Erbschaftsbesitzer noch von dem Erblasser hat. Rechstgrundlage ist der § 2027 BGB.
Das war sehr Aufschlussreich. Wollen jetzt aber einen beim Nachlassgericht für den (Nachlass) mit hinzu Bestellen, der dieses besser in Erfahrung bringen kann. Wir wollen das alles seine Richtigkeit hat. Es ist halt so dass andere denken könnten das sie im Nachteil wären, dieses wollen wir damit Abwenden. Aber es ist schlimm an sich, wie Verwande auf einmal sich Wandeln können so etwas erschüttert einen in der Weltanschauung.
Mir tut es weh zu sehen wie sich die Verwanden dabei Verhalten, wenn mein opa dies wüsste der dreht sich dreimal um. Er war ein sehr lieber Mensch, stellte das wohl seiner lieben über sich eh er sich was könnte. Wir haben aber eins schon gemacht
**** in mit würde von der Welt gehen lassen, dass sch.... Geld war uns da egal**** Das beste ist man hat nichts dann gibt es auch kein krach. Aber eines habe ich mit davon mit genommen ich habe Testament jetzt schon in jungen jahren, damit dies für meine Kids nicht im streit endet. Denn haus und Grundstück ist halt da, da muss man voraus Denken.
Aber der Tip war echt Top vielen Dank.
geh zu einem Anwalt.
selbst wenn der sohn der lebensgefährtin das sparbuch hat kann er nichts abheben, es sei denn er fälscht die unterschrift. fordert sie auf alle unterlagen herauszugeben. vielleicht befinden sich ja im nachlaß einzahlungsbelege auf das sparbuch aus denen hervorgeht von welcher bank es ist.
Hallo danke erst einmal für die rasche Antwort. Wir haben schon recherchiert leider hat er in regelmässigen Abständen über 10 Jahre Barabhebungen getätigt und diese vermutlich Bar auf besagtes eingezahlt.
LG Ina
von einem schnöden Sparbuchkonto kann jeder abheben, der das Buch dazu in der Hand hält.
Ich weiß, daß der Dativ dem Genitiv sein Tod ist, oder so! Aber dein Text ist wirklich kaum zu verstehen.
Was ist verstanden habe ist, daß du den Sohn der Lebensgefährtin beschuldigst, irgendwas unterschlagen zu haben! Vielleicht hat dein "Opa" mit dem anderen Konto dafür gesorgt, daß die Frau, die ihn gepflegt hat, auch etwas von ihm bekommt! Offenbar sind ja schon die Geier unterwegs, die nur an Opa´s Geld interessiert sind und sich vorher nicht um ihn gekümmert haben!
Du kannst zwar nicht schreiben, aber zur Unverschämtheit reicht es!
Kann es sein das du ein Geltungsbedürfniss hast und gern Leute im net beleidigst?
**Kommt mir vor wie wenn du ein sehr armer Mensch bist, der hier aber sein Problem nicht gelöst bekommt! Es ist nicht mein Anliegen im net Menschen zu Titulieren sondern gebe einen rat und keine Beleidigungen ab oder suche eine Antwort!
Das was du machst ist sehr Arm und bedarf schon fast Mitleid von mir!
Nichts desto Trotz alles gute für dich weiterhin!**
Hast den text nicht richtig gelesen die Lebensgefährtin ist selbst Pflegefall und sie ist total überfordert und traurig. Sie tut mir auch sehr Leid, denn sie haben gut Harmoniert. Bin sogar froh das sie eine schöne gemeinsame Zeit hatten. Geht um ihren Sohn der nicht koscher ist. War auch für mein Opa sogar beim Sterbevorgang bis er die Augen schloss nach einem schweren Schlaganfall dabei, weil er Angst vorm Sterben hatte. Er war ein sehr lieber. Also masse dir nicht etwas an von dem du nichts Ahnst. Weiß nicht ob bei dir Horizont fehlt in deiner denkweiße!