Online-Shop fordert bereits bezahlte und zugestellte Wäre zurück?

5 Antworten

Hi,

zu diesem Thema gibt es auch hier Infos darüber:

www.trustedshops.de/shop-info/preisirrtum-im-onlineshop-anfechtung-anfechtungsfrist/

Grundsätzlich gilt, dass ein einmal geschlossener Vertrag auch zu halten ist. Das bedeutet, dass Sie nicht beliebig von einem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Dies ist nur in einigen, wenigen Ausnahmefällen möglich.

Nach einer Entscheidung des BGH  aus dem Jahr 2005 gibt es jedoch unter gewissen Umständen die Möglichkeit, die Auftragsbestätigung bei falschen Preisauszeichnungen wegen Irrtums anzufechten. Es ist aber zu beachten, dass es sich dabei nur um Druck- oder Schreibfehler oder technisch bedingte Übermittlungsfehler handeln darf. Beruht der Fehler dagegen auf einem Kalkulationsirrtum oder ist der Preis aus einer veralteten Liste übernommen worden, liegt kein Grund zur Anfechtung vor.

Nach § 119 Abs. 1 BGB kann eine Willenerklärung anzufechten, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (Inhaltsirrtum) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte Erklärungsirrtum), die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. Ein Irrtum im Beweggrund (Motivirrtum) wie etwa eine fehlerhafte Preisberechnung berechtigt hingegen nicht zur Anfechtung.


Für eine tiefergehende Antwort müsstest du allerdings weitere Infos liefern wie z.B. die Zeitspanne, wann die Anfechtung vorgenommen worden ist, den genauen Wortlaut, etc.

Gruß
Falke

Corndog91 
Fragesteller
 05.04.2016, 09:57

Hallo und schonmal vielen Dank für die tolle Antwort!

Bestellt wurde es am Donnerstag 2x zu 0€ (statt 499€)

Daraufhin kam direkt eine erste Mail:

Vielen Dank, wir haben Ihre Bestellung erhalten. Diese wird nun im System geprüft und wir geben Ihnen Bescheid, sobald Sie finalisiert wurde.
(Ebenso eine Bestellzusammenfassung mit Artikeln Mengen und Preisen (0€))

Knapp 5 Minuten später kam die nächste Mail:

Vielen Dank!
Ihre Bestellung ist nun bestätigt und wir machen uns nun daran, diese zu versenden.
Die unten aufgeführte Zusammenfassung dient als Nachweis Ihres Einkaufes.
(Auch hier wieder die Zusammenfassung)
Sobald sich die Ware auf dem Weg zu Ihnen befindet erhalten Sie nochmals eine E-Mail.

Inzwischen ist Freitag und gegen 08:30 Uhr ist mir aufgefallen, dass sie den Preis im Online-Shop wieder von 0€ auf 499€ gesetzt haben.

Um 14:30Uhr kam dann diese E-Mail:

Gute Neuigkeiten!
Ihre Bestellung befindet sich nun auf dem Weg zu Ihnen. Sollten Sie mit Kreditkarte gezahlt haben (habe ich), wurde diese nun belastet.

Trackingnummer: xxxxxx

(Öffnet man nun das Tracking sagte es, dass der Auftrag an UPS am Freitag um 04:55 Uhr übermittelt wurde (Order processed. Ready for Ups...Also noch vor der Preiskorrektur)
Jedoch Erfolge der "Origin-Scan" um 16:25 also nach der Preiskorrektur und auch nach der E-Mail, das die Sachen unterwegs sind.

Am Samstag kam dann die E-Mail
Ihre Bestellrechnung
Vielen Dank. Wir haben Ihre Zahlung erhalten. Viel Spaß mit ihrem Produkt.
(Wieder die Zusammenfassung. Ebenso mit 0€)

Samstag Nachmittag kam dann UPS (Express Saver) auch an.

So und nun am Montag kam die E-Mail das ein Preisirrtum bestand und nun der Kaufvertrag deswegen eben als unwirksam erklärt wird etc. und ich die Sachen bitte umgehend zurück schicken soll.
(Auf Kosten des Herstellers)

Soweit ich weiß kann man einen Erklärungsirrtum nach 119 doch auch nur geltend machen, wenn dieser nicht vor Versand entdeckt wurde.
Allerdings war das ja nicht der Fall.
Der Auftrag wurde automatisch um 04:55 an UPS übermittelt. Dann würde der Preis ja korrigiert und anschließend die Sendung trotzdem am UPS übergeben.

Vielen Dank schonmal im Voraus!!! :)

Corndog91 
Fragesteller
 05.04.2016, 10:33

Hier auch nochmal ein Auszug aus den AGB's:

...Obwohl wir bestrebt sind, ausschließlich richtige Preise auf in unserem Onlineshop anzugeben, können trotzdem Fehler auftreten. Sollten wir eine falsche Preisangabe für die von Ihnen bestellten Waren feststellen, werden wir Sie umgehend informieren und Ihnen zum einen die Möglichkeit geben, Ihre Bestellung zum richtigen Preis erneut zu bestätigen oder zu stornieren. Wenn wir Sie nicht erreichen können, gilt die Bestellung als storniert.

Wenn ich mir das genau durchlese, bezieht sich das alles noch auf ein Bemerken des Fehlers während des (automatisierten) Bestellverlaufs und vor allem vor Versand der Ware, oder?
Sie merken es, melden sich und ich hab die Wahl zahle ich oder storniere ich, oder sie erreichen mich nicht und stornieren es selbstständig.

Ich meine die Sachen sind da, wenn ich jetzt (natürlich nicht ernst gemeint) auf Weltreise gehe für ein halbes Jahr und man mich nicht erreicht, würde die Bestellung storniert werden?

Nachdem diese aber schon ausgeliefert wurde macht das keinen Sinn.

Hi,

bei einem Preisirrtum musst du die Ware zurücksenden oder den "richtigen" Preis bezahlen.

http://www.krahl-dressig.de/veroeffentlichungen/70-preisirrtum.html

Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Problematik in seinem Urteil vom 26.01.2005 (Aktenzeichen VIII ZR 79/04)
entschieden, dass der Käufer im Regelfall keinen Lieferanspruch hat.
Der Verkäufer hat grundsätzlich das Recht, bei einer falschen
Preisauszeichnung, den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag gemäß § 119
Abs. 1 BGB wegen Irrtums anzufechten. Die Anfechtung des Kaufvertrages
führt dazu, dass der Kaufvertrag als nicht abgeschlossen gilt.
Demzufolge hat der Kunde auch keinen Lieferanspruch bzw. muss die Ware
wieder herausgeben, wenn diese bereits ausgeliefert wurde.



Corndog91 
Fragesteller
 05.04.2016, 00:10

Danke für die Antwort schonmal!

Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage und oder Paragraphen?

Ich tendiere eben auch eher zur Meinung des Vorredners, dass es inzwischen für eine solche Forderung zuspät ist.

Viele Grüße

herja  05.04.2016, 00:16
@Corndog91

Der Bundesgerichtshof hat entschieden dass der Kaufvertrag als nicht abgeschlossen gilt.

Das reicht wohl als Rechtsnachweis.

user8787  05.04.2016, 00:37
@herja

Hm....das Amtsgericht Fürth hat anders entschieden.....zu Gunsten des Kunden. ^^

Das Amtsgericht Fürth hat seine Entscheidung zu Gunsten der Kunden mit der langsamen Reaktionszeit des Versandhändlers begründet. Obwohl bereits am Tag der Onlinebestellung beim Händler bekannt war, dass es bei der Preisauszeichnung zu einer Panne gekommen war, wurde der Bestellablauf nicht gestoppt. Von den Kunden wurde vielmehr noch eine Anzahlung gefordert. Erst 2 Wochen nach der Bestellung durch den Kunden schrieb der Versandhändler die Kunden an und erklärte die Anfechtung des Vertrages. Dies war nach Ansicht des Amtsgerichtes Fürth nunmehr zu spät. Wer seinen Irrtum kennt und trotz dieser Kenntnis den Versand automatisierter Schreiben nicht unterbindet, die zum Vertragsabschluss führen, hat kein Anfechtungsrecht mehr. Das Amtsgericht Fürth ist davon ausgegangen, dass man den automatisierten Bestellablauf jederzeit hätte unterbrechen können. Allein auf Grund dieses besonderen Sachverhalts fiel die Entscheidung des Gerichtes bei einem Preisirrtum zu Gunsten der Kunden aus. 





herja  05.04.2016, 01:15
@user8787

Hi,

natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an und den kann man hier ja auch nicht genau prüfen.

Angesichts des Prozessrisikos von vermutlich mehr als tausend Euro, würde ich keinen raten im o. g. Fall rechtlich dagegen vorzugehen.

user8787  05.04.2016, 07:10
@herja

Mit Hilfe meiner Rechtschutz würde ich mich wehren. 

Wenn das Verhalten zu einer neuen Geschäftidee werden würde ist dem falschen auspreisen - rückfordern - teurer verkaufen der Weg geebnet. Oder noch besser....Geld nachfordern. ^^

Gerade im Internet wäre das ein richtig gutes Geschäft. 

Gekauf UND bezahlt ist für mich = meins. 

Falkenpost  05.04.2016, 08:28
@herja

Eine pauschale Ungültig gibt es definitiv nicht! Steht ja auch so in dem von dir zitierten Link:

"Damit wird deutlich, dass die Rechtsprechung hierzu, insbesondere wie derartige Erklärungen auszulegen sind, uneinheitlich ist."

Corndog91 
Fragesteller
 05.04.2016, 00:12

Rechtlich gesehen ist der Vorgang des Versendends der Ware ja auch die letzte, definitive Willenserklären und Annahme des Käufers, oder?

Corndog91 
Fragesteller
 05.04.2016, 10:03

Hier auch nochmal mein Kommentar für Falkenpost um etwas mehr Infos zu geben:

Bestellt wurde es am Donnerstag 2x zu 0€ (statt 499€)
Daraufhin kam direkt eine erste Mail:
Vielen Dank, wir haben Ihre Bestellung erhalten. Diese wird nun im System geprüft und wir geben Ihnen Bescheid, sobald Sie finalisiert wurde.
(Ebenso eine Bestellzusammenfassung mit Artikeln Mengen und Preisen (0€))
Knapp 5 Minuten später kam die nächste Mail:
Vielen Dank!
Ihre Bestellung ist nun bestätigt und wir machen uns nun daran, diese zu versenden.
Die unten aufgeführte Zusammenfassung dient als Nachweis Ihres Einkaufes.
(Auch hier wieder die Zusammenfassung)
Sobald sich die Ware auf dem Weg zu Ihnen befindet erhalten Sie nochmals eine E-Mail.
Inzwischen ist Freitag und gegen 08:30 Uhr ist mir aufgefallen, dass sie den Preis im Online-Shop wieder von 0€ auf 499€ gesetzt haben.
Um 14:30Uhr kam dann diese E-Mail:
Gute Neuigkeiten!
Ihre Bestellung befindet sich nun auf dem Weg zu Ihnen. Sollten Sie mit Kreditkarte gezahlt haben (habe ich), wurde diese nun belastet.
Trackingnummer: xxxxxx
(Öffnet man nun das Tracking sagte es, dass der Auftrag an UPS am Freitag um 04:55 Uhr übermittelt wurde (Order processed. Ready for Ups...Also noch vor der Preiskorrektur)
Jedoch Erfolge der "Origin-Scan" um 16:25 also nach der Preiskorrektur und auch nach der E-Mail, das die Sachen unterwegs sind.
Am Samstag kam dann die E-Mail 
Ihre Bestellrechnung
Vielen Dank. Wir haben Ihre Zahlung erhalten. Viel Spaß mit ihrem Produkt.
(Wieder die Zusammenfassung. Ebenso mit 0€)
Samstag Nachmittag kam dann UPS (Express Saver) auch an.
So und nun am Montag kam die E-Mail das ein Preisirrtum bestand und nun der Kaufvertrag deswegen eben als unwirksam erklärt wird etc. und ich die Sachen bitte umgehend zurück schicken soll.
(Auf Kosten des Herstellers)
Soweit ich weiß kann man einen Erklärungsirrtum nach 119 doch auch nur geltend machen, wenn dieser nicht vor Versand entdeckt wurde.
Allerdings war das ja nicht der Fall.
Der Auftrag wurde automatisch um 04:55 an UPS übermittelt. Dann würde der Preis ja korrigiert und anschließend die Sendung trotzdem am UPS übergeben.
Vielen Dank schonmal im Voraus!!! :)

Ich denke mal Verkauft ist Verkauft, sonst könnte ja jeder behaupten, dass es ein Fehler war, und sein Zeug zurückfordern...

herja  05.04.2016, 00:19

Da denkst du aber leider falsch.

Falkenpost  05.04.2016, 08:36

Unter gewissen(!) Umständen kann der Vertrag angefochten werden.

er hat es durch die Versendung akzeptiert. Eine Rückforderung ist in Dland nicht mehr gerechtfertigt. Den Preisirrtum hätte er vorher erklären müssen. Er hat nun wohl Pech.

herja  05.04.2016, 00:20

Der Bundesgerichtshof ist aber anderer Meinung als du.

peterobm  05.04.2016, 00:24
@herja

wenn man in deinem Link weiterliest kommt DAS: 

Es kommt hierbei jedoch auf die konkrete Formulierung der e-mail an. Wird vom Internethändler per e-mail mitgeteilt: „ ... hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Bestellung. Wir werden möglichst umgehend Ihren Auftrag bearbeiten.“ ist darin nach Ansicht des OLG Nürnberg (Entscheidung vom 23.07.2009, 14 U 622/09) keine Annahme des Angebotes zu sehen. Das OLG Frankfurt (20.11.2002, 9 U 94/02) sah jedoch in der Erklärung „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir so schnell als möglich ausführen werden.“ eine Annahme des Angebotes des Kunden.

auch der Zeitabstand von Lieferung und Erklärung ist relevant. 

AalFred2  05.04.2016, 08:49
@peterobm

Es geht doch gar nicht darum, ob das Angebot des Kunden angenommen wurde. Wurde es das nicht, gibt es nichts anzufechten. Die Anfechtung erfolgt natürlich nachdem ein Vertrag abgeschlossen wurde.

Behalte den artikel und geh nicht drauf ein du hast den artikel gekauft hast die rechnung dazu wenn er einen fahler macht ist das sein problem.

herja  05.04.2016, 00:17

Das ist ein sehr schlechter und falscher Rat ...