nur mit einem teil des autos im halteverbot, ist das knöllchen ok?
Ich stehe mit meinem Auto so, dass ich mit einem Teil (etwa der Hinterachse) im Halteverbot und mit dem restlichen Fahrzeug im korrekten Bereich. Ist das Knöllchen, wegen Halten im Halteverbot, hier rechtsmäßig?
5 Antworten
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ein Vergleich wenn du nur einen Teil deines Pflanzenbeetes in Nachbars GArten pflanzt, hat er theoretisch auch das recht, diese Pflanzen umzugraben. Nur kann man ein Auto ja nicht halb absägen und die einzige Lösung ist da: EIn Knöllchen Egal ob du nun ganz oder nur zu einem Viertel im Halteverbot stehst, denn wenn z.B dadurch die Einfahrt der Feuerwehr versperrt wird (nur z.B) ist es egal ob du ganz im Halteverbot stehst oder nur zur Hälfte, die "Auswirkungen sind die selben
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Aus meiner eigenen Erfahrung und nach meinen eigenen Werte-und Normenvorstellungen:
ganz klar ja. Ich habe jedenfalls dafür schon einige Spendenqittungen für die Stadtkasse bekommen.
Frag doch mal bein ADAC nach.
LG Muli
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Ja,laut der Straßenverkehrsordnung hast Du nicht korrekt geparkt.
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Ja, man steht halt auch nicht mit einem Fuß im Sarg (ein Beispiel)
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Ein halbes Knöllchen gibt es noch nicht ;O)