Notwehr? Ab wann ist die Ehre verletzt?

7 Antworten

Mir gefällt die Frage. Auf jeden Fall schon mal DH. Ich hab sie mir nämlich auch schon mal gestellt, als ich mich das ein oder andere Mal mit der Rechtslage der Notwehr auseinandergesetzt habe. Leider habe ich darauf bis heute auch keine druckreife Antwort gefunden. Nur ein paar Vermutungen habe ich dazu.

Ich denke mal, den meisten verbalen Angriffen muss man standhalten können, ohne, dass man sich in einer Notwehrlage glauben kann. Dagegen kann man schließlich nach StGB §185 (Beleidigung) und nachfolgende Paragraphen vorgehen. Meine Überlegung war, ob wohl dann der Schtuz des Ehrbegriffes nach Notwehrparagraphen erlaubt ist, wenn man durch Bewurf von Tomaten oder Überschüttung mit Bier oder Gülle etc. öffentlich gedemütigt wird. Ich habe mir zumindest überlegt, sollte ich mal in eine solche Lage geraten, das auszuprobieren. Ich bin mal gespannt, ob ich dann wegen Körperverletzung ein Bußgeld zahlen muss oder, ob auf Notwehr plädiert werden kann. Das wäre es mir wohl beinah wert, um es herauszufinden.

Letzenendes denk ich mir, dass es wohl eh nur wenige gibt, dir vor Gericht ziehen, wenn derjenige einen Faustschlag einstecken muss, weil er mich mit einer Dose Bier überschüttet hat, sofern es dabei dann bleibt.

Was Diebstahl angeht.. das hab ich auch mal in einem Juraforum gefragt... dort habe ich die Antwort bekommen, dass es wohl gerechtfertigt sei, dem Dieb hinterher zu laufen und gegen ihn Gewalt anzuwenden, sofern das nötig ist, um die Herausgabe der gestohlenen Sache zu erwirken.

Abschließend möchte ich noch einen Grundsatz nennen, der wohl in allen Notwehrsituationen gilt: nicht mehr Gewalt, als unbedingt nötig.

ob ich dann wegen Körperverletzung ein Bußgeld zahlen muss

Körperverletzung ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Mit einem Bußgeld kommst du da nicht davon.

also bei verbalen beleidigungen darfst du NIE zuschlagen. dann kann er dich anzeigen. wenn dir jmd. das handy klaut, darfst du ihn festhalten und ihm das handy aus der hand reisen, aber NICHT mit voller abicht sonst wohinnschlagen. du musst immer drauf achten, dass es verhältnismäßig ist. einen typen halb tot zu schlagen weger einem 200 eurohandy ist offensichtlich zu viel.

Festhalten ist nicht, das ist Freiheitsberaubung....

@SuperBaldo

im sinne von um das handy zurückzuholen oder auf die polizei zu warten.

@masterman15550

Festhalten ist Verboten!! Egal weswegen, sei es um die Polizei zu verständigen, oder das Erbeutete sich zurückzuholen! Es ist verboten als Zivilist, Leute einfach festzuhalten und dabei bleibt es auch!!

@SuperBaldo

nein, ist es nicht!!! schau mal §127 wie ein anderer antworter gesagt hat!

@masterman15550

Stimmt. Nach §127 StPO (das Buch sollte man schließlich noch dazu nennen) ist es jedem Bürger erlaubt jemanden festzunehmen, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind. Du kannst sogar einen Polizisten festnehmen, wenn du ihn bei gewissen Gesetzesbrüchen ertappst. -- Wäre mal lusig auf ner Demo anzusehen... auch wenn ich persönlich an die Einhaltung der polizeilichen Pflichten glaube :)

Es gibt die sogenannte "Verhältnismäßigkeit". Soll heissen, wenn dich einer Beleidigt und du beleidigst zurück ist alles ok. Solltest du allerdings zuschalgen hast du dich der Körperverletzung schuldig gemacht. Wenn einer dein Handy klaut und du bekommst das mit, darfst du ihn nicht schlagen aber nach § 127 festhalten und die Polizei verständigen (sogenannte Jedermann Paragraph). Gruß

Die angebliche " Verhältnismäßigkeit " gibt es im Notwehrrecht eben nicht.

Die Abwehrhandlung muß " erforderlich " sein und " geeignet ". Außerdem muß man das mildeste Mittel wählen.

Wenn man sich bei einer erforderlichen Notwehrhandlung erst lange über die " Verhältnismäßigkeit " der Abwehrmaßnahmen Gedanken machen müßte würde das manche Notwehrhandlung unmöglich machen und eben genau aus diesem Grund kommt die " Verhältnismäßigkeit " im Notwehrrecht so nicht vor, auch wenn es ständig behauptet wird.

Was ist schon "Ehre"? Nichts! Kann man Ehre verspüren, kann man es wiegen? Nein, absolut nichts!

  1. Nein natürlich nicht, er wird schließlich nicht körperlich angreifen, er dürfte höchstens mit verbalen Äußerungen antworten.

  2. Warum solltest du einen Dieb schlagen? "Klau" es dir zurück, nimm es dir zurück und wenn er dich dann angreift, der Dieb, dann darfst du dich auch wehren!

Tut mir Leid, aber deine Antwort ist falsch. Sowohl in Punkt eins als auch Punkt zwei.

Einen Dieb vermöbeln ist Selbstjustiz und verboten.

Das sehen die aus skyrim aber anders.