Noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden, aber Zustimmung der Gemeinde da -darf ich bauen?

6 Antworten

Du benötigst in jedem Fall die Baugenehmigung durch das zuständige Landratsamt.

Wie ist hier die rechtliche Grundlage? ich kann nicht so lange warten, bis der B-Plan fertig ist, sonst schaffe ich es heuer nicht mehr mit dem Bau

Wenn das Landratsamt für das Bebauungsgebiet einen Bebauungsplan aufstellt, wirst Du vorab sehr wahrscheinlich keine Einzelgenehmigung mehr erhalten. Und das kann ohne Weiteres bis 2014 oder länger dauern. Der einzig gangbare Weg wäre die Vorsprache im Landratsamt durch den Architekten, ob ggfs. der Planentwurf so abgestimmt werden kann, dass er gestalterisch und planungstechnisch sich in die noch zu erarbeitende Bebaungsplanung einfügen wird (vorausgesetzt, die Erstellung des Bebauungsplanes hat bereits begonnen), und daher vorab genehmigt werden kann.

Als Norm des Bauplanungsrechts wird den Kommunen im Baugesetzbuch eine Planungshoheit gewährt. Diese ergibt sich aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht und ist bei der Bauleitplanung zu beachten. Es ist also in erster Linie eine öffentlich-rechtliche Norm, die Städte und Kommunen betrifft. Diese legen einen Bebauungsplan in Form einer Satzung fest, in der die Nutzung von kommunalen Flächen detalliert geregelt ist. Das Verfahren beinhaltet auch eine Beteilung von Betroffenen, welche selbst öffentlich-rechtliche Träger, aber auch private Bürger sein können. Unter http://bebauungsplan.org/das-baugesetzbuch/ kannst du dich in aller ruhe , auch juristisch darüber informieren. Grüße

Du brauchst nicht nur die Zustimmung der Gemeinde, sondern eine rechtskräftige Baugenehmigung der Bauaufsicht beim Landratsamt. Und wenn dann noch die Erschließung (Strasse, Frischwasser, Abwasser und Strom) gesichert ist kannst Du bauen. Vorher nicht.

Aber das muss Dir doch auch schon der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser erläutert haben, der den Bauantrag stellen und die Bauausführung überwachen muss!!

Medias77 
Fragesteller
 09.06.2013, 20:39

Aber was ist mit den bereits gebauten Häusern? Rechts und links von mir stehen bereits Häuser ...

Seehausen  09.06.2013, 20:46
@Medias77

Die haben eben schon die Baugenehmigung, die Du noch beantragen musst!

Medias77 
Fragesteller
 09.06.2013, 21:26
@Seehausen

Aber, darf das Bauamt 5 Häusern das Recht zum bauen geben, und bei mir plötzlich nicht mehr? Wo ist hier die rechtl. Grundlage, wenn ein paar Häuser genehmigt werden, und andere nicht?

Seehausen  10.06.2013, 09:17
@Medias77

Das Bauamt hat einen großen Ermessensspielraum. Und mündliche Aussagen irgendeines Sachbearbeiters sind unverbindlich - siehe meinen Tipp "Bauamt fragen..." Also weißt Du noch gar nicht, ob Dein Bauantrag nicht auch genehmigt wird!!

Das Wort "heuer" nährt bei mir den Verdacht, dass du in Österreich bauen wollen könntest. Ist das so oder ist es Deutschland? Ist ein nicht unwichtiger Unterschied.

In D kannst du auch ohne Bebauungsplan bauen, aber du benötigst natürlich eine Baugenehmigung.

Medias77 
Fragesteller
 09.06.2013, 20:37

Nein, schon in Deutschland, aber Bayern...

Ratirat  09.06.2013, 22:45
@Medias77

Ohne Baugenehmigung geht da jedenfalls nichts. Die Frage ist, ob dir die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung bis zum B-Plan verweigern darf. Das dürfte aber etwas zu kompliziert werden, um es hier bei GF.net aufzuklären. Hier solltest du einen Architekten oder Anwalt zu Rate ziehen.

Wenn sie es nicht darf, aber dennoch tut, musst du ggf. Klage gegen die Behörde einreichen und warten, bis ein Urteil gesprochen wird. Aber ohne Genehmigung darfst du keinen Stein auf die Erde setzen.

Seehausen  09.06.2013, 21:03

Das ist nicht nur in Österreich so, sondern selbst in Bayern!

Wenn man sich an den gültigen Bebauungsplan hält, hat man einen Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung, und es reicht eine Bauanzeige von einem Bauing oder Architekt aus, der für die Einhaltung des Bebauungsplans haftet. Ist keine B-Plan vorhanden ist eine Baugenehmigung einzureichen